Bochum. . Nach einem entsetzlichen Unfall - ein Vater starb, seine zwei Kinder wurden querschnittsgelähmt - ist ein BMW-Fahrer (24) vom Amtsgericht freigesprochen worden.

Einer der furchtbarsten Autounfälle der vergangenen Jahre in Bochum bleibt ungesühnt. Damals starb ein 43-jähriger Familienvater aus Dortmund, seine beiden Kinder (damals 13 und 16) wurden querschnittsgelähmt und sind auf den Rollstuhl angewiesen. Doch der Fahrer (24) des Unfallgegners wurde am Dienstag vom Amtsgericht freigesprochen.

„Der 18. August 2013 war für uns der schrecklichste Tag unseres Lebens“, sagte am Dienstag eine Verwandte des Opfers. Ihr Bruder befuhr damals, an einem Sonntagmittag, die A43 in Fahrtrichtung Münster in Höhe Universitätsstraße auf der rechten Spur. Vor seinem Fiat Panda hatte sich wegen einer Tagesbaustelle ein Stau gebildet. Er zog deshalb nach links auf die Überholspur, auf der es freier war. Dort kam aber von hinten ein 24-Jähriger mit seinem 3er-BMW-Kombi. Trotz Sofortbremsung prallte er so wuchtig ins Heck des Fiat, dass dieser sich überschlug, durch die Luft flog und in den Stau geschleudert wurde. Der Fiat war total zerstört. Dessen-Fahrer starb kurz darauf, seine Tochter und sein Sohn überlebten, sind aber körperlich schwerbehindert. Der BMW-Fahrer kam mit einem Schock davon.

Staatsanwaltschaft forderte Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung

Die Staatsanwaltschaft forderte, dass er wegen fahrlässiger Tötung und gefährlicher Körperverletzung zu 2700 Euro Geldstrafe verurteilt wird (90 Tagessätze); er sei mit Blick auf den Stau vor ihm nicht angepasst und zu schnell gefahren. Doch das sah das Gericht nicht als erwiesen an.

Der Angeklagte (verkehrs- und strafrechtlich nicht vorbelastet) sagte, dass er 80 km/h gefahren sei und der Fiat plötzlich nach links ausgeschert sei. Ein Unfallgutachter geht zwar von 95 km/ aus. Dennoch reichte das dem Gericht nicht für eine Verurteilung und berief sich unter anderem auf den Gutachter, der sagte, dass der Fiat-Fahrer den BMW im Rückspiegel hätte erkennen müssen. Die Spur dürfe man nur mit großer Sorgfalt wechseln, sonst sei dies „wie ein Vorfahrtsverstoß“.

Am Unfallort galt zwar Tempo 80 bei Nässe. Aber es war unklar, ob es überhaupt nass genug war, dass das Gebot greift. Insofern war für das Gericht kein Tempoverstoß nachweisbar.

Für die Familie der Opfer jedoch war der Angeklagte eindeutig zu schnell gewesen. Der Unfall sei „eine unfassbare Tragödie“.