Die Mietervereine in der Region bemängeln die Betriebskostenabrechnungen von Vonovia (Seite 1). Für Karl-Heinz Kaspar eine längst überfällige Kritik. Der Oberdahlhausener wehrt sich vehement gegen den Wohnungs-Multi – seit gestern mit einem weiteren Erfolg.
Zum Jahresbeginn hatte Vonovia (vormals Deutsche Annington) dem 78-Jährigen und seinen Mitbewohnern am Höhenweg erhöhte Betriebskosten in Rechnung gestellt. Für einen Hausmeisterservice sollen sie neuerdings eine monatliche Umlage, für die Wartung eines Wasserfilters jährlich 200 Euro zahlen. Kaspar legte Widerspruch ein. Ein Hausmeister sei überflüssig. Und beim Wasserfilter entdeckte der Mieter „Erstaunliches“: Ein Installateur bescheinigte ihm, dass es derartige Apparaturen im Keller nicht gibt. Die Vonovia entschuldigte sich auf Aushängen, die auch in fünf weiteren Häusern am Höhenweg und vier Häusern an der Scharpenseelstraße angebracht wurden. Eine Sprecherin führte einen „Datenfehler“ an. Die Filter-Umlage werde „selbstverständlich“ zurückgezogen.
Einspruch gegen Hausmeisterkosten
Darauf zielt Karl-Heinz Kaspar auch bei den Hausmeisterkosten, die weitere Vonovia-Mieter gleichfalls anzweifeln. Die so genannten Objektbetreuer seien entweder nie zu sehen oder erledigten Arbeiten, „die uns zwar als neuer Service verkauft werden, um die wir uns seit Jahren und Jahrzehnten aber selbst kümmern und das auch weiter tun wollen“, bemängelten in den letzten Monaten mehrere WAZ-Leser.
Vonovia widerspricht. Die Hauswarte verbesserten die Wohnqualität in den Siedlungen. Die Mitarbeiter sollen u.a. die Gemeinschaftsräume, Müllstandplätze, Beleuchtung, Aufzugs- und Heizungsanlagen kontrollieren. Jährliche Gesamtkosten für das Haus von Karl-Heinz Kasper: 1366,85 Euro. Jährliche Umlage für jeden Mieter: 113,90 Euro, zahlbar in monatlichen Abschlägen. Kaspar stemmt sich dagegen: „Derartige Kosten sind in meinem Mietvertrag nicht aufgeführt. Deshalb ist der Aufschlag nichts rechtens.“
Ob sich Kaspar und weitere streitbare Mieter die Gelder für die „Objektbetreuer“ alsbald sparen können, ist offen. Sicher erscheint: Der Einspruch des Rentners gegen seine Heizkosten ist berechtigt. Die Ausgaben für die Ölheizung hätten sich binnen drei Jahren fast verdoppelt: von 531 auf 1080 Euro. Das zweifelt Kaspar an. Am Mittwoch reagierte Vonovia auf seine Beschwerde: „Mir wurde mitgeteilt, dass ich in den nächsten Tagen eine korrigierte Heizkostenabrechnung erhalte. Was immer das unterm Strich auch bedeutet.“