Bochum. Um die Reisekosten-Abrechnung von Hardy Krüger beim „Steiger Award“ im vergangenen Jahr ist ein Rechtsstreit entbrannt.
Der Steiger Award 2015 findet ein juristisches Nachspiel. Sowohl Sascha Hellen als auch Hardy Krüger haben in der Auseinandersetzung um Reisekosten ihre Anwälte eingeschaltet.
Wie berichtet, fordert der in Kalifornien lebende Star-Schauspieler 17.000 Euro von dem Gerther Promi-Vermittler (38). In der Summe sind die Flugkosten für Krüger und seine Frau enthalten. Auf Einladung von Hellen hatte die Kino-Legende im September in Dortmund den Steiger-Preis für sein Lebenswerk erhalten. Hellen, so geht es aus dieser Zeitung vorliegenden E-Mails hervor, hatte bereits im März die Übernahme der Kosten „für zwei Personen mit Lufthansa in der Business-Class“ zugesichert. Allein dafür stellt das Krüger-Management 16.000 Euro in Rechnung. Hellen, der zuvor erklärt hatte, das Geld überwiesen zu haben, meldet nunmehr Zweifel an der Abrechnung an. Tatsächlich sei noch immer keine Geld geflossen, hieß es am Montag beim Management von Hardy Krüger. „Das liegt jetzt alles beim Anwalt. Wir bestehen auf der vollständigen Zahlung.“
Hardy Krüger gibt Award zurück
Derweil hat Hardy Krüger, der laut seines Managers „tief enttäuscht“ ist, seine Ankündigung wahrgemacht und den Steiger Award zurückgegeben. Die Glaskugel, so erfuhr diese Zeitung, steht inzwischen in der Kanzlei des Anwalts des 87-Jährigen und solle schnellstmöglich an Sascha Hellen zurückgeschickt werden.