Bochum. . Die Höhe vieler Geländer und Umwehrungen in Treppenhäusern des Bochumer Gerichts sind deutlich zu niedrig. Das wird wohl auch so bleiben.

Vielen Menschen im Gericht fällt auf, dass die Geländer bzw. Umwehrungen des Treppenhauses im Sitzungstrakt sehr niedrig sind. Tatsächlich entsprechen sie nicht den aktuellen Vorschriften. Wer sich in den beiden Obergeschossen, direkt vor den Verhandlungssälen in einer Wartepause ans Geländer lehnt, muss gut aufpassen, dass er nicht rücklings ins Erdgeschoss stürzt. Die Brüstung ist nur gut 90 Zentimeter hoch. Die aktuelle Vorschrift nach der Arbeitsstätten-Verordnung schreibt aber eine Mindesthöhe von 100 cm vor. Auch das Amtsgericht hat teils zu niedrige Absturzgeländer, sogar noch im dritten Stock. Verunglückt ist bisher aber niemand.

Geländer haben „Bestandsschutz“

Trotzdem werden sie wohl nicht mehr aufgestockt, wie eine Anfrage der Redaktion bei Gericht und beim Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW ergab. Das Gericht wurde in den 70er Jahren gebaut. Damals galt die 90-cm-Grenze. Jahre später wurde sie auf 100 cm angehoben. Deshalb haben die eigentlich zu niedrigen Geländer „Bestandsschutz“. Sie müssten „nicht zwangsläufig“ aufgestockt werden, so das BLB. Im neuen Justizzentrum würden die Geländer aber 100 cm hoch sein.