Bochum. Die Sparkasse bot rund 50 Asylbewerbern in Bochum bei Eröffnung eines Kontos auch eine Haftpflichtversicherung an. Verträge werden wieder aufgelöst.

Die Sparkasse Bochum hat Flüchtlingen bei der Eröffnung eines Giro-Kontos zugleich Provinzial-Haftpflichtversicherungen verkauft. Von den rund 1000 Asylbewerbern, die bei der Bochumer Bank ein Konto führen, hätten 50 einen derartigen Vertrag unterschrieben, bestätigte Sparkassen-Sprecherin Sabine Raupach-Strohmann auf Nachfrage. „Bei der umfassenden Beratung beziehen die Mitarbeiter auch Angebote unseres Sparkassen-Versicherungsdienstes mit ein, immer abgestimmt auf den persönlichen Bedarf des Kunden“, erklärt Raupach-Strohmann.

Den Verdacht, die Sparkassen-Mitarbeiter hätten den Flüchtlingen die Versicherungen unnötigerweise „untergejubelt“, weist Sprecherin Sabine Raupach-Strohmann entschieden zurück. „Die Beratung erfolgte nach bestem Wissen und Gewissen, entweder auf Englisch oder mit Hilfe eines Dolmetschers.“ Man habe die Flüchtlinge lediglich gegen Schäden absichern wollen.

Versicherungen wieder zurückgenommen

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Nichtsdestotrotz sei es nach Auskunft der Bank mittlerweile „mehrfach zu Vertragsauflösungen“ gekommen. Womöglich sei den betroffenen Flüchtlingen klar geworden, dass sechs Euro im Verhältnis zur monatlichen Unterstützung zu viel seien, vermutet Raupach-Strohmann. (Zum Vergleich: Ein Flüchtling, der in einer Unterkunft untergebracht ist und dort verpflegt wird, erhält monatlich 142 Euro.) „Alle abgeschlossenen Verträge wurden und werden noch von der Provinzial-Versicherung zurückabgewickelt. Den Flüchtlingen entstehen dabei keinerlei Kosten“, so die Sparkasse weiter. Auf Versicherungsempfehlungen für Flüchtlinge will das Geldinstitut künftig verzichten.

Stadt Bochum will Beratungsprozedere prüfen

Die Stadt Bochum kündigte auf Anfrage an, bei den Banken nachzufragen, wie das Beratungsprozedere für Flüchtlinge aussehe. „Rein rechtlich dürfen Flüchtlinge derartige Versicherungsverträge abschließen, es stellt sich jedoch die Frage, wie verständlich sie formuliert sind“, so Stadtsprecherin Barbara Gottschlich.

Im Schadensfall jedoch, haftet weder die Stadt, noch eine andere Behörde für etwaige Schadensersatzforderungen. „Dann ist es wie in jedem anderen Fall auch, bei dem der Verursacher nicht versichert ist“, so Gottschlich. Entweder der Verursacher kann selbst für den Schaden aufkommen, oder der Geschädigte bleibt auf seinen Forderungen sitzen.

Deshalb rät die Verbraucherzentrale NRW dazu, „dass Flüchtlinge - genau wie jeder andere Bürger auch - über einen Haftpflichtversicherungsschutz verfügen sollten.“ Der Vertrieb von Versicherungen dürfe allerdings nicht unter dem Eindruck geschehen, dass die Kontoeröffnung an den Versicherungsabschluss gekoppelt ist. „Auch dürfen etwaige Sprachschwierigkeiten oder die Unwissenheit beim Verkauf nicht ausgenutzt werden. Prinzipiell ist aber die Aufklärung über Versicherungsmöglichkeiten sinnvoll und auch gegen das Unterbreiten eines Angebot einer Haftpflichtversicherung ist nichts zu sagen.“, so Philipp Opfermann vom Verbaucherschutz NRW. (mit sat)