Hundehalter wollen ihre Vierbeiner zumindest auf den Brachflächen der Ruhrauen in Dahlhausen frei laufen lassen. "Stadt kann sich nicht auf das Landeshundegesetz NRW berufen"

Die Hundehalter wehren sich gegen die seit kurzer Zeit bestehende generelle Anleinpflicht in den Ruhrauen. Foto: WAZ, Michael Korte
Die Hundehalter wehren sich gegen die seit kurzer Zeit bestehende generelle Anleinpflicht in den Ruhrauen. Foto: WAZ, Michael Korte © WAZ

Die jüngsten Krawalle in den Ruhrauen in Dahlhausen zwischen dem S-Bahnhof und dem Eisenbahnmuseums haben die Stadt dazu veranlasst, die bereits bestehende Beschilderung "Landschaftsschutzgebiet" zu ergänzen: "Hunde sind an der Leine zu führen". Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeldbescheid rechnen. Dazu wurde angekündigt, dass in diesem Gebiet verschärft durch Ordnungsamt und Polizei kontrolliert werde.

Gegen die generelle Anleinpflicht ihrer Vierbeiner setzen sich nun die Hundesbesitzer zur Wehr, zumal ihre Tiere bis dahin zumindest auf den Brachflächen frei laufen konnten. Hundebesitzerin Tania Klumpe wandte sich an das Ordnungsamt der Stadt, nach welcher Rechtsgrundlage man die Leinenpflicht angeordnet habe. Man habe ihr keine Auskunft geben können.

Ihrer Ansicht nach könne sich die Stadt Bochum zumindest im Hinblick auf die Ruhraue Dahlhausen nicht auf das Landeshundegesetz NRW berufen. Das Aufstellen von Schildern verändere nicht die bestehende rechtliche Situation, wonach in einem Landschaftsschutzgebiet Hunde frei laufen dürfen. Tania Klumpe: "Rechtsausführungen hierzu sind entbehrlich, da die Stadt Bochum selbst diese Rechtsauffassung in ihren Informationen des Ordnungsamtes über die wesentlichen Vorschriften zur Umsetzung des Landeshundegesetzes vertritt."

Auch die Bochumer Sicherheitsverordnung als Ermächtigungsgrundlage für die Leinenpflicht komme nicht in Betracht. Dazu führt sie eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm aus dem Jahre 2002 an, wonach diese Verordnung gegen das Verfassungsrechtliche Bestimmtheits- und Übermaßverbot verstoße.

Tania Klumpe: "Die in dem Urteil zu Grunde gelegten Maßstäbe bezüglich der Verordnung sind zu unserem großen Erstaunen bis zum heutigen Tage nicht erfüllt, weshalb die Verordnung zur Begründung der Leinenpflicht nicht herangezogen werden kann." Darüber sind ihrer Auffassung nach sämtliche seither auf Grundlage der Bochumer Sicherheitsverordnung ergangenen Ordnungswidrigkeitsbescheide mangels wirksamer Rechtsgrundlage rechtswidrig.

Weiter schreibt die Hundebesitzerin, die übrigens Richterin am Amtsgericht Gelsenkirchen ist: "Selbst wenn man zugunsten der Stadt Bochum davon ausgeht, dass in den Ruhrauen Dahlhausen in einem Landschaftsschutzgebiet zugleich Grünanlagen existieren, so stellt sich die Frage, ob und inwieweit die Existenz nebeneinander möglich ist.

Ein Landschaftsschutzgebiet ist nach laienhafter Definition ein Gebiet, in dem sich die Natur ungehindert entfalten kann, während eine Grünanlage ein Gebiet ist, in dem seitens der Stadt ein gewisser pflegerischer Aufwand betrieben wird."Aus ihrer Sicht wäre es sachdienlich, in den Ruhrauen Dahlhausen eine Regelung dahingehend zu treffen, dass es sich bei den gemähten Rasenfläche um eine Grünanlage der Stadt handelt. Ihr weiterer Vorschlag: "Das anschließende Brachland wird als Hundefreilauffläche im Bereich eines Landschaftsschutzgebietes erklärt.

In den Monaten von September bis April dürfen Hunde auf sämtlichen Flächen in den Ruhrauen unangeleint laufen. Die Anleinpflicht-Schilder werden entfernt."