Bochum.. Ein Prozess um das umstrittene E-Scooter-Verbot der Bogestra ist am Freitag geplatzt. Das Landgericht Bochum bemerkte, dass es gar nicht zuständig ist.
Der Prozess um das umstrittene Verbot der Bogestra, E-Scooter in Bussen und Straßenbahnen mitzunehmen, ist am Freitag vor dem Bochumer Landgericht überraschend gar nicht erst begonnen worden. Erst am Vorabend der Sitzung hatte die 5. Zivilkammer bemerkt, dass sie gar nicht zuständig ist. Die Anwälte beider Parteien hatten dies ebenfalls nicht gewusst. Nun wird die Sache zu einem unbestimmten Zeitpunkt am Landgericht Dortmund verhandelt.
Neues Gutachten liegt vor
Dieses ist zuständig, weil die Klage im Wege des so genannten Unterlassungsklagegesetzes erfolgt ist – und dafür ist generell Dortmund und nicht Bochum zuständig. Die Entscheidung sorgte im Gerichtssaal teilweise für Unmut, weil zehn Zuschauer mit Körperbehinderung mühsam in Rollstühlen oder E-Scootern angereist waren.
Kläger ist der „Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter“. Er fordert, dass es die Bogestra unterlässt, die E-Scooter in ihren Fahrzeugen zu verbieten. Das Unternehmen erklärt das Verbot mit Sicherheitsgründen. Es beruft sich auf ein Gutachten und Gerichtsurteile.
Mittlerweile liegt aber ein weiteres Gutachten vor. Es stammt von der „Studienanstalt für unterirdische Verkehrsanlagen“ (STUVA) und wurde vom NRW-Verkehrsministerium in Auftrag gegeben. Ergebnis: Eine sichere Mitnahme in Linienbussen ist zwar grundsätzlich möglich, allerdings nur unter vielen Voraussetzungen unter anderem baulicher Art. Ob dies bei der Bogestra realisierbar sein wird, ist noch völlig unklar.