Wer einen Umzug auf sich nimmt, hat dafür einen triftigen Anlass – gerade als Hartz-IV-Bezieher, der jeden Cent zweimal umdrehen muss. Oft sind es gesundheitliche Gründe. Und damit beginnt das Dilemma. Immer wieder erreichen die WAZ Zuschriften von Alleinstehenden und Familien, denen das Jobcenter nach einer Untersuchung durch das Gesundheitsamt die Umzugsbeihilfe verweigert. Ebenso häufig beschreiben die Leser, dass diese Untersuchung unzureichend, geradezu ablehnend vorgenommen worden sei (ein Vorwurf, dem sich auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen ausgesetzt sieht). Der Zwist ist nicht aufzulösen. Sehr wohl jedoch muss eines für die Behörden gelten: Wer Anspruch auf Leistungen hat, muss sie nach einem ergebnisoffenen Gesundheitscheck auch erhalten – und das nicht erst im Widerspruchsverfahren, zu dem sich etliche Hartz-IV-Empfänger genötigt sehen.