Bochum. . Mehrere WAZ-Leser wunderten sich über die Adresszeile in Wahlwerbung der SPD für ihren Kandidaten Thomas Eiskirch. In dieser standen sämtliche Vornamen.

Die Wahlkampfmaschinen der Kandidaten für das Oberbürgermeisteramt laufen auf Hochtouren. Neben Keksen und Plakaten kommen auch Werbe-Aktionen privaterer Natur zum Einsatz. CDU-Kandidat Franz Klaus schellt an Haustüren. Thomas Eiskirch von der SPD verschickt derweil Briefe. Doch diese Post sorgte bei mehreren WAZ-Lesern für Erregung: In der Adresszeile steht mitunter der komplette Name. „Woher bekommt Herr E. die personenbezogenen Daten?“, schrieb uns ein Leser. Die WAZ hakte nach.

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Sieben Vornamen, berichtet ein WAZ-Leser, hätten er und seine Ehefrau. Beide erhielten einen Brief der SPD mit allen Namen in der Adresszeile. Er frage sich, woher die SPD die Daten beziehe oder „wer da geschwätzt“ habe. In einer anderen Zuschrift beklagt ein Leser: „Bisher haben wir Herrn E. noch nie persönlich gesprochen; also kennt er uns auch nicht persönlich!“ Trotzdem seien alle volljährigen Mitbewohner des Hauses angeschrieben worden.

„Es gehört zur Bochumer Tradition, dass sich Kandidaten vor einer Wahl bei den Bürgerinnen und Bürgern schriftlich vorstellen“, eröffnet Thomas Eiskirch seinen Brief, der der Redaktion vorliegt. Das gehört nicht nur zur Tradition, sondern ist auch legal, wie die Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit auf Nachfrage mitteilen. Nach Paragraf 35 des Meldegesetzes dürfen Parteien vor einer Wahl personenbezogene Daten bei der Meldebehörde abfragen – und zwar in den sechs Monaten vor der Wahl. Diese umfassen nach Paragraf 34 die Vor- und Nachnamen, den Doktorgrad und die Anschriften. Das Geburtstagsdatum dürfe nicht mitgeteilt werden. Ferner muss der Empfänger die Daten einen Monat nach der Wahl löschen.

2000 bis 3000 Briefe

Wovon die wenigsten Bürger Gebrauch machen: Sie können ihre Datenweitergabe verhindern, in dem sie bei der Anmeldung sowie einmal im Jahr ihr Widerspruchsrecht bei der Meldebehörde geltend machen. Darauf verweist auch Landtagsabgeordneter Serdar Yüksel. „Haushaltsdeckende Informationen“ verteile die SPD nicht. Es handele sich um 2000 bis 3000 Briefe – bei insgesamt 295 000 Wahlberechtigten. Ein „üblicher Gebührensatz“ sei pro Adresse fällig. Der liege „im unteren Bereich“ – bei etwa 20 Cent pro Adresse.