Bochum. . Ein 36-jähriger hat eingeräumt, am Hauptbahnhof in Bochum einen Hund gequält zu haben. Zwei Frauen, die einschritten, wurden von ihm bepöbelt.

Weil er einen Hund gequält und zwei junge Frauen übelst beleidigt haben soll, ist ein 36-Jähriger vor dem Bochumer Amtsgericht angeklagt. Dem Mann legt die Staatsanwaltschaft zur Last, am 21. Oktober des vergangenen Jahres gegen 20 Uhr im U-Bahn-Bereich des Hauptbahnhofs das Tier erst am Schwanz in die Luft gehalten zu haben. Als die couragierten Frauen ihn zur Rede stellten, habe er den Hund gewürgt und mehrfach mit dem Kopf gegen eine Säule auf dem Bahnsteig geschlagen. Auch durch einen Biss habe er sich nicht abhalten lassen. Schließlich soll der Angeklagte die beiden Frauen bepöbelt, mit dem Blut aus seiner Wunde bespritzt und „Steckt euch an, ihr Schlampen“ geschrien haben. Das Tier trug Verletzungen am Auge davon. Überwachungskameras im Bahnhof hatten das Geschehen im Oktober gefilmt.

Mit angeklagt ist außerdem ein weiterer Vorfall aus diesem Jahr, bei dem der 36-Jährige Polizisten als „Schwachköpfe“ tituliert hat, die seiner Freundin hatten helfen wollten.

Stellvertretend für seinen Mandanten räumte der Verteidiger die Vorwürfe in der Verhandlung am Donnerstag ein. Der Angeklagte ergänzte, sich nicht mehr an Details erinnern zu können und sprach von einer „Kurzschluss-Reaktion“: „Das musste nicht sein.“ Eigentlich habe er den von einem Bekannten überlassenen Hund, der sich losgerissen hatte, nur wieder anleinen wollen. Ohnehin sei er bereits im Vorfeld von dem Tier gebissen worden.

Polizisten als „Schwachköpfe“ tituliert

Zum Tatzeitpunkt habe sich sein Mandant in einer Ausnahme-Situation befunden, erklärte der Verteidiger. Der 36-Jährige werde derzeit wegen verschiedener chronischer Erkrankungen behandelt, er nehme an einer Maßnahme für ambulant betreutes Wohnen teil und hoffe auf eine stationäre Therapie. Weil ein Schreiben seiner Ärzte, das in der Verhandlung vorgelesen wurde, dem 36-Jährigen bescheinigt, „sensibel und gutmütig“ zu sein, will das Gericht nun ein Gutachten erstellen lassen, um die Schuldfähigkeit des Mannes überprüfen zu lassen. Durchatmen können die als Zeuginnen geladenen beiden Frauen, die Zivilcourage bewiesen hatten. Auf Nachfrage erklärte der Angeklagte, Tests auf HIV oder Hepatitis seien bei ihm negativ gelaufen. Ansteckende Krankheiten habe er nicht. Der Prozess wird fortgesetzt.