Weil er einem zwölfjährigen Mädchen oberhalb der Kleidung kurz an die Brust und den Schritt gefasst und ihm einen Kuss gegeben hatte, ist am Freitag ein Rentner (68) aus Bochum vom Landgericht wegen sexuellen Kindesmisbrauchs zu 15 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden.

Die Tat hatte er im Sommer 2007 in seiner Wohnung begangen, wo das Mädchen über Nacht zu Besuch war. Es ist die Tochter der Cousine seiner Ehefrau. Einige Monate nach dem Übergriff hatte sie davon der Polizei erzählt, so dass es zur Anzeige kam. Der Angeklagte war vor der 8. Strafkammer geständig. Ein Gutachten stellte eine verminderte Schuldfähigkeit fest - wegen eines altersbedingten Abbauprozesses, wie es hieß.

Wäre der Rentner nicht einschlägig vorbestraft gewesen, wäre die Strafe sicher geringer ausgefallen. Er war aber 2003 wegen sexuellen Missbrauchs seiner Enkelin bereits zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Weil er später bereits 22 Monate vor Ablauf dieser Strafe auf Bewährung freigelassen worden war, droht ihm nun, dass er diese unverbüßte Reststrafe jetzt noch zusätzlich zu den am Freitag verhängten 15 Monaten im Gefängnis absitzen muss.