Der Rat stimmt der Verlängerung des Generalpachtvertrages mit dem Kleingartenverband zu und lehnt einen Bürgerantrag ab, neue Sperrstunden für geselliges Zusammensein zu verhängen.

Es kann der Frömmste nicht in Frieden feiern, wenn es dem lieben Nachbarn nicht gefällt, konnte man denken, als der Rat bei seiner letzten Sitzung in diesem Jahr über den Tagungspunkt 1.10 brütete. Da ging es um den „Generalpachtvertrag über die Dauerkleingartenanlagen zwischen der Stadt Bochum und dem Stadtverband Bochum der Kleingärtner e.V.”

29 Paragraphen

Der Vertrag regelt in 29 Paragraphen, was in den 79 Gartenanlagen alles zu beachten ist. Er wurde vor zehn Jahren abgeschlossen, läuft zum Jahresende aus und wurde, um es gleich zu sagen, um weitere zehn Jahre verlängert.

Jährlicher Pachtzins

Da geht es beispielsweise um Geld: Der jährliche Pachtzins von 416 000 Euro fließt in die Kasse des Stadtverbandes, der damit eine Reihe Aufgaben in den Anlagen finanziert. Dazu kommt ein städtischer Zuschuss, der jetzt auf 135 000 Euro erhöht wurde.

Ein gewisses Staunen

Ein gewisses Staunen wurde formuliert, als ein Bürgerantrag zur Sprache kam: Der Generalpachtvertrag sei so zu ändern, dass „die Dauer und die Anzahl von Privatparties in Vereinsheimen und der damit verbundene Lärm in Zukunft geregelt ist”, beantragten einige Anlieger der Wodanstraße.

Ende der Sackgasse

Dort, am Ende einer Sackgasse, wo die Kleingartenanlage „Inne Böcken” beginnt, werde das Vereinsheim im Schnitt 32 Mal im Jahr für Feste vermietet. Eine Nutzung sei zeitlich unbegrenzt möglich, das werde „regelmäßig bis fünf, sechs Uhr morgens ausgenutzt. Abgesehen vom „normalen Partylärm” habe man in anderen Nächten mit Krach zu kämpfen: „Im Halbstundentakt verlassen teilweise laut brüllende, betrunkene Leute ab 24 Uhr das Heim”, hinterließen Müll auf den Gehwegen oder „übergeben sich und/oder urinieren ins Gelände”. Autolärm komme hinzu, an Schlaf sei nicht zu denken.

Dem Antrag, u.a. die Anzahl der Parties und ihre Dauer bis ein Uhr nachts im Generalpachtvertrag festzulegen, kam der Rat nicht nach. Mit dem bisherigen Regelwerk könne man gut leben, hieß es.