Bochum-Werne.. Neubau einer Filiale am Werner Hellweg: Oberverwaltungsgericht entschied nach Klagen von Anwohnern gegen ein beschleunigtes Bebauungsplanverfahren.

Und wieder scheiterte der Discounter Aldi vor Gericht: Das Unternehmen will, wie mehrfach berichtet, am Werner Hellweg 517-521 eine Filiale bauen, weil am alten Werner Standort – Hausnummer 502 – eine Erweiterung nicht möglich ist. Dazu hat Aldi Nord einige Wohnhäuser an der neuen Adresse gekauft und bereits 2012 abgerissen. Seither liegt die Fläche brach, die Natur erobert sie nach und nach zurück.

Denn das gerichtliche Hickhack um die Neuansiedlung währt nunmehr fünf Jahre – Ende offen. Zuletzt hatten Nachbarn ein Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht gegen die Baugenehmigung angestrengt und Recht bekommen. Dr. Ulrich Lau, Vorsitzender Richter: „Es ging darum, dass die Stadt den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren einleiten wollte. Dabei wäre eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht vorgesehen. Die aber ist erforderlich, so dass nur ein normales Bebauungsplanverfahren möglich ist.“

Es wird noch Monate dauern

Die Stadt hat vitales Interesse an der Aldi-Ansiedlung, sieht das Vorhaben im Sinne der Einzelhandelsversorgung im Stadtteil. Sprecherin Tanja Wißing: „Aus Sicht der Planer haben wir alles richtig gemacht, sind lediglich von der verschärften Rechtsprechung betroffen.“ Nun wolle die Stadt ein externes Institut mit der Umweltprüfung beauftragen und den Bebauungsplan „heilen“. Tanja Wißing: „Bis zur Neuauflage wird es noch Monate dauern.“

Verwaltungsgericht stoppte Neubau

Schon im April 2011 stoppte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen auf Antrag von Anwohnern den Aldi-Neubau. Damals gab es keinen Bebauungsplan für das Areal, das weitgehend ein Wohngebiet ist. Dann folgte die nächste Instanz, das Oberverwaltungsgericht, das die Gegenseite bemühte.  Doch 2012 hat dann das Oberverwaltungsgericht (OVG) nach einer Klage von Anwohnern den Vollzug einer Baugenehmigung ebenfalls gestoppt.

Im neuen Anlauf wollte die Stadt die Discounter-Filiale ohne jeglichen Bebauungsplan zulassen, allein nur angepasst an die vorhandene Umgebung (Paragraph 34 Baugesetzbuch) – ein weiterer Etappensieg für einen der klagenden Anwohner. Er fürchtete Lärmbelästigung und bangte um die Wohnqualität. Esthersine Böhmer: „Das ging gar nicht; ein Markt dieser Größe passt nicht ins Mischgebiet, zumal zwei Drittel des Marktes im Wohngebiet geplant ist.“

Kurze Wege für Senioren

Dann beschloss die Stadt, einen Bebauungsplan aufzustellen. Damit sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen großflächigen Lebensmittelmarkt geschaffen werden, zumal das Stadtteilzentrum Werne damit gestärkt werden könnte. Diese Ansicht teilen andere Anwohner, ganz im Gegensatz zu den Klägern. Gerhard Rothkamps Appell: „Wir wollen, dass Aldi in Werne bleibt“, teilen einige seiner Nachbarn, die angesichts der fortdauernden Recht-streitigkeiten schon fürchteten, Aldi werde sich ganz aus Werne zurückziehen. Vor allem Senioren betonen, wegen der kurzen Wege befürworten sie die Ansiedlung.