Bochum. . Nach dem Tod einer Frau ist gegen einen 29-jährigen Bochumer Anklage wegen „versuchten Totschlags“ erhoben worden. Ein bizarrer Fall.
Ein bizarrer Todesfall beschäftigt bald das Schwurgericht. Oberstaatsanwalt Andreas Bachmann hat einen Lagerarbeiter (29) aus Bochum wegen „versuchten Totschlags“ angeklagt. Am 26. April hatte der Angeschuldigte die Polizei gerufen und erklärt: Er habe in seiner Wohnung eine Frau getötet. Tatsächlich fanden die Beamten dort die Leiche einer 44-jährigen Polin. Sie lag dort schon drei Tage lang. Der 29-Jährige kam in U-Haft.
Die alkoholkranke Frau hatte er laut Anklage am Morgen des 23. April am Hauptbahnhof kennengelernt. Dort soll sie sich mit Alkohol in der Hand herumgetrieben und den ihr völlig fremden Bochumer (der keinen Alkohol trank) angesprochen haben. Kurz nach acht Uhr, so die Anklage, gingen die beiden in seine Wohnung am Nordring. „Er wollte ihr für eine kurze Zeit eine Bleibe bieten“, sagt Verteidiger Egbert Schenkel. Offenbar handelte sein Mandant damals aus Mitgefühl. Von anderen, etwa sexuellen Hintergründen ist nichts bekannt.
„Er hat mit sich gerungen, weil er sich für den Tod verantwortlich wähnte“
Nach verbalen Streitigkeiten, deren Ursache unklar ist, eskalierte die Situation in der Wohnung. Laut Anklage soll der Mann seine Hand an ihren Hals gelegt und zugedrückt haben, um sie zu töten.
Tatsächlich war die Frau später tot. Aber wie eine Obduktion ergab, starb sie am Alkohol, nicht durch Würgen. Bis zum Anruf am 26. April bei der Polizei hatte sich der Mann bei Bekannten und seiner Verlobten aufgehalten. „Er hat mit sich gerungen, weil er sich für den Tod verantwortlich wähnte“, so Schenkel. Ein Prozesstermin ist noch unklar.