Bochum. Ein Bogestra-Busfahrer, der wegen seines Protestes gegen ein Spritspar-Überwachungssystem gefeuert worden war, hat erfolgreich vor Gericht geklagt.

Die Bogestra hat bei ihrer Überwachung des Fahrstils ihrer Busfahrer einen Rückschlag erlitten. Das Arbeitsgericht gab am Mittwoch der Kündigungsschutzklage eines Busfahrer, der sich dieser Überwachung teilweise widersetzt hatte und deshalb fristlos entlassen worden war, statt. Das Gericht warf der Bogestra eine „Dauerüberwachung“ vor, die „nicht verhältnismäßig“ sei. „Das finde ich bedenklich“, sagte die Richterin.

Seit 2013 sind die Busse der Bogestra mit dem elektronischen System „Ribas“ im Cockpit ausgestattet. Es soll die Fahrer anhalten, durch eine sanfte Fahrweise Diesel zu sparen – pro Jahr sollen das 400 000 Euro sein. Optisch und akustische Signale zeigen dem Fahrer an, wenn er zu stark Gas gibt oder zu stark bremst. Die Hälfte der 400.000 Euro schüttet die Bogestra als Prämien an die Busfahrer aus, die besonders spritsparend fahren.

Fahrdaten werden lückenlos aufgezeichnet

Das kann das Unternehmen an den Fahrdaten erkennen, die Ribas lückenlos aufzeichnet und dank eines Schlüssels, die die Fahrer in das Gerät stecken müssen, auch persönlich zuordnen kann. 80 bis 90 Prozent der Fahrer stört diese Überwachung nicht, die anderen aber schon: Ihre Daten lassen sie nur anonymisiert aufzeichnen. Dazu zählt auch Peter Fischer (59), seit 25 Busfahrer in Bochum. Er hatte zeitweise nicht einmal – entgegen der Dienstanweisung und einer Betriebsvereinbarung – vor Fahrtantritt den Schlüssel ins System gesteckt. Das brachte ihm drei Abmahnungen und im März eine Kündigung ein.

Klage war erfolgreich

Dagegen klagte er. Und hatte Erfolg. Das Gericht störte, dass die Bogestra auch solche Daten, die anonymisiert aufgezeichnet worden sind, später über Umwege (Dienstplan etc.) doch noch zugeordnet werden können. „Das ist das Problem“, sagte Klage-Anwalt Hans-Bernd Lohof. „Mein Mandant möchte das nicht.“

Die Bogestra versteht die Aufregung nicht. Schließlich dienten die Daten „einem legitimen Zweck“, dem Spritsparen. Außerdem müsste niemand, der zu wenig Sprit spare, Sanktionen befürchten. Es gebe höchstens eine Schulung.

Einen Vergleichsvorschlag des Gerichts – alle anonymisiert erfassten Daten sofort löschen – lehnte die Bogestra ab. Kurz danach kippte das Gericht sowohl die Abmahnungen als auch die Kündigung.

Die Bogestra geht in Berufung.