Bochum. . Weil sie illegal in einem Teich geangelt und zwei Barsche ohne Wasser in eine Tüte gesteckt hatten, sind drei Männer zu Geldstrafen verurteilt worden.

Für eine verbotene Angelaktion in einem Löschteich müssen drei Männer (23, 39, 44) tief in ihre Geldbörse greifen. Das Amtsgericht verurteilte die von staatlichen Sozialgeldern lebenden Bochumer am Mittwoch jeweils zu einer Geldstrafe in Höhe von 400 Euro (40 Tagessätze).

Die drei - darunter ein Vater mit seinem Sohn - hatten am Nachmittag des 21. Juni 2014 in dem Teich an der Jasminstraße in Höntrop ihre Angeln ausgeworfen, die sie im Sperrmüll gefunden haben wollen. Einen Angelschein hatten sie nicht. „Wir haben keine Verbotsschilder gesehen, gar nichts“, sagte der 44-jährige Angeklagte. Ein Augenzeuge alarmierte damals die Polizei. Als eine Beamtin und ein Beamter 20 Minuten später vor Ort erschienen, entdeckten sie nicht nur die drei Angler, sondern in einer Plastiktüte in ihrer Nähe auch zwei kleine Barsche, zwölf bis 14 Zentimeter lang. In der Tüte war allerdings gar kein Wasser. Der Polizist, selbst Angler, warf die um ihr Leben kämpfenden Tiere auf der Stelle wieder in den Teich, in dem sie sofort wegschwammen.

Vorwurf der Tierquälerei stand für den Richter „deutlich im Vordergrund“

Außer den Angeklagten hatte damals zwar niemand an dem Teich geangelt. Dennoch behaupteten sie, dass die Barsche in der Tüte zu irgendwelchen anderen gehören müssten. Sie selbst hätten damit nichts zu tun. Sie hätten mit dem Angeln auch erst kurz vor Erscheinen der Polizei begonnen. Außerdem, meinte einer, könnten die Fische bis zu fünf Stunden ohne Wasser überleben, also auch von anderen geangelt worden sein. Aber das glaubte ihnen Amtsrichter Dr. Frank Gerkau nicht. Der Polizist meinte denn auch im Zeugenstand, dass die Barsche nicht einmal eine halbe Stunde ohne Wasser überleben könnten.

Außer wegen Fischwilderei wurden die Angeklagten (einer war mehrfach vorbestraft) auch wegen Tierquälerei verurteilt. Dieser Vorwurf stand für Richter Gerkau „deutlich im Vordergrund“. Mit 40 Tagessätzen seien sie deshalb noch „sehr, sehr gut bedient“, sagte er.

Die Angeklagten überlegen, ob sie Berufung einlegen.