Die Einführung des Mindestlohns ist die vielleicht bedeutendste Errungenschaft, die die SPD im Zusammenwirken mit den Gewerkschaften in der Großen Koalition verbuchen kann. Gerade in der Gastronomie ist die Lohnuntergrenze von großer Bedeutung. Allzu oft wurden vor allem in dieser Branche skandalös anmutende Hungerlöhne gezahlt.

Die gesetzliche Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeiten und 10-Stunden-Regel erscheint folgerichtig – und könnte sich gleichwohl als Zeit- und Jobfresser entpuppen. Was im Handel oder Handwerk noch praktikabel erscheint, stellt Arbeitgeber in der besonders personalintensiven Gastronomie vor massive Probleme. „Wenn das so weitergeht“, stöhnte ein Gastwirt in der Jahrhunderthalle, „werden einige Restaurants und Hotels in Bochum sterben“ – und hunderte Stellen in Gefahr geraten.

Nein: An der Dokumentationspflicht darf nicht gerüttelt werden. Sie gewährleistet die Einhaltung der Arbeitszeiten und eine faire Entlohnung. Sehr wohl aber könnte die Verdienstgrenze herabgesetzt und der Aufwand gemindert werden – damit die Gastronomen sich wieder mehr um ihre Gäste als um Formulare kümmern können.
Jürgen Stahl