Hintergrund der Planungen zur naturnahen Gestaltung der Ruhr ist die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Ziel ist ein guter ökologischer Zustand sämtlicher Fließgewässer im Bundesgebiet.
Ursprünglich sollte dies bereits in diesem Jahr erreicht werden. Für das Ruhrgebiet wurde die Frist verlängert: bis 2021.