Bochum. . Initiative zeigt auch in diesem Jahr “Das Leben des Brian“ am Karfreitag. Für die letzte Vorführung hat die Stadt ein Bußgeld von 300 Euro verhängt.

Aus seinem Anliegen macht Martin Budich von der Initiative „Religionsfrei im Revier“ keinen Hehl: Es soll eine „gezielte Provokation“ werden. Am Karfreitag dieses Jahres wird die Initiative erneut den Film „Das Leben des Brian“ zeigen - wie schon 2013 und 2014 und obwohl das Feiertagsgesetz Nordrhein-Westfalen das an diesem hohen kirchlichen Gedenktag untersagt. Daran ändert auch ein Bußgeldbescheid der Stadt Bochum nichts. 300 Euro soll die Initiative in Person von Budich für die Aufführung des Klamauk-Klassikers im vergangenen Jahr zahlen. 2013 hatte die Verwaltung ein Verfahren zwar ebenfalls eingeleitet, aber schließlich eingestellt.

Martin Budich. (Foto: Ingo Otto)
Martin Budich. (Foto: Ingo Otto) © WAZ FotoPool / Ingo Otto

Über den Bußgeldbescheid ist Budich nicht undankbar. Widerspruch hat er eingelegt, jetzt ist die Stadt wieder an der Reihe. Hält sie den Bescheid aufrecht, könnte sich beginnend beim Amtsgericht ein Gang durch die Instanzen anschließen, hofft Budich, an dessen Ende dann nach Jahren der Gang vor das Bundesverfassungsgericht stehen könnte, um endgültig am Feiertagsgesetz zu rütteln. Das zwinge, schreibt Budich in einer Mitteilung „alle Menschen, sich einen Tag lang depressiv zu verhalten und nichts Fröhliches gemeinsam zu unternehmen, weil vor knapp 2000 Jahren der Religionsstifter der Mehrheitskonfessionen der Überlieferung nach an ein Kreuz genagelt wurde.“

„Kleine Bochumer Tradition in Sachen Religionsfreiheit und Offenheit“

„Die meisten Menschen finden das Gesetz bescheuert“, sagt Budich. Er selbst findet es zumindest „überflüssig“. In der Einleitung des Bußgeldverfahrens sieht die Initiative auch eine verpasste Chance der Stadt, Souveränität zu beweisen: „Die Verwaltung hätte sagen können, wenn niemand gestört wird, dann werden wir auch niemanden bestrafen.“ Mit den öffentlichen „Brian“-Aufführungen hätte die Stadt ein Zeichen setzen können und eine „kleine Bochumer Tradition in Sachen Religionsfreiheit und Offenheit begründen können“.

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Zumindest für die Fans des Films verspricht Budich in diesem Jahr ein „Highlight“: Nachdem 2014 sowohl der synchronisierte Film wie auch das englische Original liefen, werden 2015 nach der Ausstrahlung der deutschen Fassung um 19 Uhr zusätzliche, kritische Szenen gezeigt, die kurz vor der Veröffentlichung noch aus dem Werk herausgeschnitten worden waren. Im Anschluss läuft dann die englische Version. Der Eintritt im Sozialen Zentrum an der Josephstraße 2 ist frei.

Es gilt als wahrscheinlich, dass die Stadt nach der erneuten Vorführung in diesem Jahr ein weiteres Bußgeld-Verfahren einleiten wird, auch wenn das erste da noch lange nicht abschlossen ist.