Wer eine Wertsache findet, muss sie unverzüglich dem Verlierer anzeigen. Kennt der Finder den Besitzer nicht, muss er den Fund dem Fundbüro anzeigen. Gefundene Sachen bis zu einem Wert von zehn Euro sind nicht anzeigepflichtig.

In Bus & Bahn gefundene Sachen müssen dem jeweiligen Verkehrsunternehmen gemeldet werden.