Erdgas war seit den sechziger Jahren an den Ölpreis gekoppelt. Diese rein privatwirtschaftliche Vereinbarung sollte früher den Aufbau eines Marktes für Erdgas lohnenswert machen.

Der Bundesgerichtshof Karlsruhe entschied 2010, dass Gasversorger ihre Preise bei Verträgen mit Privatkunden nicht mehr ausschließlich an die Entwicklung des Ölpreises binden dürfen.