Die Interessen von Mitarbeitern zu wahren und ihre Rechte zu schützen. Das ist, kurz gesagt, die Aufgabe eines Personalrats. Genau das hat die Mitarbeitervertretung des Jobcenters getan, als sie sich an Ratsfraktionen und Ausschuss wandte, um sich mit ihnen für eine bessere Personalausstattung stark zu machen. Mehr Personal deshalb, um Druck ebenso wie Mehrarbeit und Überstunden abbauen zu können, ergo um Interessen von Mitarbeitern zu wahren.
Was daran falsch sein soll, zumal sich der Personalrat sozusagen nur an den eigenen Arbeitgeber – nämlich die Stadt bzw. seine politischen Vertreter – gewendet hat, ist mir schleierhaft. Aufklären könnte dieses Unverständnis die vor dem Verwaltungsgericht klagende Geschäftsleitung. Dazu von der WAZ befragt, hüllt sie sich zu dem Thema allerdings in Schweigen. „Kein Kommentar.“ Und das ist vielsagend.