Bottrop. .

Als Steilvorlage für Kritik an der Stadtverwaltung betrachtet Christiane Janert das Bekenntnis der Stadt zum Schutz seltener Tierarten, über das die WAZ vor kurzem Tagen berichtete. Vor diesem Hintergrund reagiert sie betroffen auf die Vorstellung, dass ein Wäldchen mit alten Bäumen an der Rheinbaben / Trappenstraße, das Fledermäusen und Spechten als Lebensraum diene, bebaut werden soll.

Eine andere Lösung wäre auch Stefan Beckmann als Leiter des Umweltamtes lieber, doch sieht er keine Eingriffsmöglichkeit mehr. Eine Bauvoranfrage des Energieversorgers Eon als Besitzer hatte die Verwaltung 2006 positiv beantwortet.

Nach einer Novelle des Artenschutzrechts 2009 meldete sich Biologielehrerin Janert zu Wort und wies auf die im Wald lebenden Fledermäuse und Spechte hin. Das Umweltamt spürte im Wald Spuren von Spechtkot auf, untersagte die Waldrodung und leitete eine Fleldermausuntersuchung ein. Ergebnis: Der Wald diene den Tieren als Nahrungsmittelhabitat.

Doch danach trat der Neubesitzer auf den Plan, alarmiert durch die Aussicht, sein Baugrundstück nicht bebauen zu dürfen. Er klagte vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gegen den Bescheid des Umweltamtes, dass der Wald Wald bleiben solle. „Das Gericht verlangte ein externes Gutachten“, erklärt Beckmann.

Ein Experte entdeckte zwar Spechthöhlen im Wäldchen, doch waren sie aktuell nicht bewohnt. Zudem fand er weitere Baumhöhlen in der Nähe. Daher räumte er dem Artenschutz in diesem Fall keine Priorität ein, und der Richter, erläutert Stefan Beckmann, habe die Eigentumsrechte des Grundstücksbesitzers als rechtlich bindend eingeordnet. Die Folge: Das Umweltamt zog seinen Bescheid, der die Waldumwandlung untersagte, zurück. Einer Bebauung steht nun rechtlich nichts im Wege, auch wenn noch kein Bauantrag gestellt wurde.