Bochum. Nach dem Becherwurf beim Spiel des VfL sah es nach Strafe für Bochum und Punkte für Gladbach aus. Nun bekommt der Fall vielleicht eine Wende.
Das ist eine mögliche Wende, die so nicht zwingend zu erwarten war. Nachdem das Spiel des VfL Bochum gegen Mönchengladbach wegen eines Becherwurfes auf den Schiedsrichterassistenten abgebrochen worden war, schien klar, wie es weitergeht: Strafe für den VfL, Punkte für Mönchengladbach. Nun aber scheint es, dass der VfL vor Gericht eine Wiederholung des Spiels erwirken will.
Das berichtet die Bild-Zeitung und zitiert Bochums Anwalt Horst Kletke: „Der Straftäter hat völlig legal sein Getränk gekauft und der Verein dadurch kein Verschulden an der Straftat. Deshalb muss das Spiel wiederholt werden.“
Laut Bild-Zeitung beruft sich Kletke dabei auf das offizielle Reglement des Deutschen Fußball-Bundes. Im Paragraph 18, im vierten Punkt der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB heißt es: „Wird ein Bundesspiel ohne Verschulden beider Mannschaften vorzeitig abgebrochen, so ist es an demselben Ort zu wiederholen. Trifft eine Mannschaft oder ihren Verein oder beide Vereine ein Verschulden an dem Spielabbruch, ist das Spiel dem oder den Schuldigen mit 0:2-Toren für verloren, dem Unschuldigen mit 2:0-Toren für gewonnen zu werten.“
VfL äußert sich auf Nachfrage nicht
Laut Bild-Zeitung träfe den VfL eine Schuld, wenn der Werfer „sein Wurfgeschoss ins Stadion geschmuggelt“ und „VfL-Sicherheitsleute dieses übersehen“ hätten.
Aus der Meldung der Bild-Zeitung geht nicht hervor, ob der VfL wirklich eine Möglichkeit sehe, dass das Spiel wiederholt werde, oder mit der rechtlichen Offensive eine größere Strafe wie ein Bußgeld oder Geisterspiele verhindern wolle.
Auf Nachfrage teilte der VfL mit, dass er sich zur Meldung der Bild-Zeitung nicht äußere.
Die Polizei ermittelt weiter wegen gefährlicher Körperverletzung. Auch der Kontrollausschuss des DFB hat Ermittlungen aufgenommen. Über die Spielwertung und eine mögliche Strafe entscheidet das DFB-Sportgericht. Das Ergebnis wird noch in dieser Woche erwartet. Als vor elf Jahren ein Bierbecher einen Linienrichter traf, wurde der FC St. Pauli zu einem Geisterspiel verurteilt. Das Spiel wurde mit 2:0 für den Gegner Schalke 04 gewertet. (mit sid)