Berlin. Mit Diskus-Olympiasieger Robert Harting erwägt ein prominenter Sportler eine Klage gegen das geplante Anti-Doping-Gesetz. Auch Experten üben Kritik.
Robert Harting will klagen, und auch nach Meinung von Rechtsexperten muss das im Entwurf vorliegende Anti-Doping-Gesetz noch einmal gründlich überarbeitet werden. Diese Meinung vertraten Professoren renommierter deutscher Universitäten und Richter ebenso wie die Vertreter des Sports am Mittwoch in der Anhörung des Sportausschusses im Deutschen Bundestag.
Diskus-Olympiasieger Robert Harting forderte die Abgeordneten zu Änderungen auf. "Ich bin hier, weil ich Angst habe. Ich fühle mich durch das Gesetz nicht geschützt. Die Rahmenbedingungen, die wir Sportler brauchen, existieren nicht", erklärte der Berliner unter Verweis auf die geplante Strafbarkeit des Besitzes von Dopingmitteln. "Meine Tasche ist bei Wettkämpfen bis zu 80 Prozent der Zeit ohne Beobachtung", nannte er als Beispiel und fragte, wie er verhindern solle, dass ihm jemand unerlaubte Präparate unterschiebe.
Harting wird wie die Ex-Hammerwurf-Weltrekordlerin Betty Heidler juristisch gegen das geplante Gesetz vorgehen, wenn der Entwurf nicht verändert wird. "Einige Sportler werden gegen das Anti-Doping-Gesetz klagen, wenn es juristisch geht", bestätigte Sportrechtler Michael Lehner den "Stuttgarter Nachrichten" (Donnerstag).
Gemischte Gefühle bei den Sportlern
Die gemischten Gefühle der Sportler schilderte auch Athletensprecher Christian Schreiber. "Was passiert, wenn ein Aktiver fahrlässig oder unwissentlich in den Besitz verbotener Präparate gekommen ist? Wenn ihm Medikamente sozusagen untergejubelt werden?", fragte er und legte Forderungen der Sportler vor. Dazu gehört auch die Frage, ob im Gegensatz zum WADA-Code das Recht auf Verweigerung einer Doping-Kontrolle bestehe. Die greife der Entwurf nicht auf.
Auch Verantwortliche des deutschen Sports unterstrichen ihre Bedenken zu dem Gesetz-Entwurf. Der DOSB-Vorstandsvorsitzende Michael Vesper kritisierte die Strafbarkeit von Selbst-Doping und die "Doppelsanktionierung für ein und dasselbe Delikt". Das entscheidende Problem sei die Schnittstelle zwischen Strafrecht und Sportrecht. Diese Schnittstelle kläre das Gesetz nicht. Der Entwurf führe zu vielen Fragen, ohne Antworten zu geben. "Wir müssen mehr tun, aber doch bitte das Richtige", forderte Vesper.
Experte kritisiert: "unausgereift, unklar und unverhältnismäßig"
Andrea Gotzmann, die Vorsitzende der Nationalen Anti-Doping-Agentur NADA, hofft auf ein "ausgewogenes Gesetz", weil dieses den Kampf gegen Doping nachdrücklich stärken würde. Professor Matthias Jahn von der Goethe-Universität Frankfurt/Main bezeichnete den Entwurf aus juristischer Sicht als "unausgereift, unklar und unverhältnismäßig".
Die zweite und dritte Lesung im Bundestag zum neuen Gesetz ist erst nach der Sommerpause vorgesehen. Bisher wurde erwartet, dass das Anti-Doping-Gesetz am 1. Januar 2016 in Kraft tritt. (dpa)