Essen. Borussia Dortmund II ist endgültig Meister der Regionalliga West. Der SV Bergisch Gladbach 09 zog seinen Einspruch, wie zuvor auch RWE, zurück.

Der Aufstieg der 2. Mannschaft von Borussia Dortmund in die 3. Fußball-Liga steht offiziell fest. Wie der SV Bergisch Gladbach am Samstag mitteilte, verzichtet der Verein auf weitere rechtliche Schritte, nachdem das Verbandssportgericht des Westdeutschen Fußballverbandes (WDFV) den Einspruch gegen die Wertung der Partie gegen die Zweitvertretung des BVB (1:3) abgewiesen hatte. Damit ist für den Regionalligazweiten Rot-Weiß Essen auch das letzte minimale Fünkchen Hoffnung verschwunden.

„Recht haben und Recht bekommen sind leider zwei verschiedene Paar Schuhe“, sagte Präsident Rolf Menzel. Der Verein habe keine Hoffnung, mit einer Berufung Erfolg zu haben und werde „daher diesen Weg nicht weiterverfolgen“. Damit ist der Weg in die 3. Liga für die Dortmunder frei, die nach Abschluss der Regionalliga-Saison den ersten Platz belegt hatten.

RWE-Einspruch wurde erst gar nicht verhandelt

Vor dem Duell gegen Bergisch Gladbach im Mai waren bei mehreren BVB-Spielern positive Corona-Tests gemeldet worden, Teile der Mannschaft hatte sich in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden in Quarantäne begeben müssen. Deshalb hatte der BVB II laut Spielberechtigungsliste weniger als 16 Spieler inklusive zwei Torhüter zur Verfügung. Dem Antrag auf Verlegung wurde durch die spielleitende Stelle stattgegeben. Diese Entscheidung war in Zweifel gezogen worden.

Zuvor hatten sich die RWE-Verantwortlichen nach ihrem Einspruch zur mündlichen Verhandlung mit dem WDFV-Sportgericht und Borussia Dortmunds U23 getroffen. Dabei kam es aber nicht einmal zu einer Beweisaufnahme, wie der RWE-Vorsitzende Marcus Uhlig unserer Redaktion schriftlich erklärte: „Das Sport-Gericht des WDFV folgte unserer Argumentation nicht, sah uns nicht als einspruchsberechtigt.“ Das wären nur „Gegner“ gewesen, RWE war aber kein Gegner des BVB in den fraglichen Spielen. Uhlig weiter: „Unser Einspruch war somit formal unzulässig. Auch ein nächstinstanzlicher Einspruch beim Verbandsgericht wäre somit aussichtslos gewesen.“ Letztlich entschlossen sich die Essener den aussichtslosen Einspruch zurückzuziehen. (fs/dpa)