Duisburg. Die Betreibergesellschaft hat eine neue Stadionordnung, die zum 1. Dezember in Kraft tritt, veröffentlicht. Diskussionen bei den Fans.

Die Stadionmanagement GmbH hat für die Duisburger Schauinsland-Reisen-Arena eine neue Stadionverordnung erlassen, die ab Sonntag, 1. Dezember, gültig ist. Sie greift somit erstmals zum ersten Rückrundenspiel des Fußball-Regionalligisten MSV Duisburg gegen den FC Gütersloh (Samstag, 7. Dezember, 14 Uhr). Unter den Fans löste das neue Regelwerk in den sozialen Medien zahlreiche Diskussionen aus, wobei viele Regeln aber bereits vorher bestanden.

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Die Arena-Betreiber reagieren in der neuen Ordnung auf die Cannabis-Legalisierung. Joints und weitere Betäubungsmittel sind demnach in der Schauinsland-Reisen-Arena untersagt. Die neuen bundesweiten Regeln zum Gebrauch und Besitz von Cannabis sei der vorrangige Grund gewesen, die Regeln für den Aufenthalt im Stadion zu erneuern, wie es am Samstag beim MSV auf Nachfrage der Redaktion hieß. Neu ist hingegen nicht, dass in mehreren Bereichen, unter anderem in den Familienblöcken, das Rauchen verboten ist. Hier beklagen indes mehrere Fans, dass der Ordnungsdienst dies in der Vergangenheit nicht ausreichend kontrolliert und unterbunden habe.

Explizit untersagen die Arena-Betreiber das Mitbringen von sämtlichen Speisen und Getränken. Fans fragen hier: Was ist beispielsweise mit Plätzchen, gerade in der Weihnachtszeit? Was ist mit Trinkpäckchen für kleine Kinder? Ausnahmen sollen in Einzelfällen indes möglich sein – nach einer Absprache des Veranstalters (in diesem Fall der MSV) mit dem Stadionbetreiber. Beim MSV hieß es am Samstag, dass kleine Kinder beispielsweise künftig nicht auf ihre Päckchen verzichten müssen. Beim Wegbier zum Stadion dürfen es die Fans derweil nicht übertreiben. Angetrunkenen Menschen soll der Zutritt zur Arena verweigert werden.

Vermummungsverbot in der Duisburger Arena

Zudem enthält die neue Stadionverordnung weiterhin gängige Regeln und Verbote. Das Mitbringen von Pyrotechnik, sonstigen Feuerwerkskörpern und Waffen ist untersagt. Zudem sind, wie es in der Verordnung heißt, „rassistisches, fremdenfeindliches, radikales sowie antisemitisches Propagandamaterial“ verboten. Entsprechendes gelte für szenetypische Kleidung. Auch das Rufen entsprechender Parolen ist untersagt. Das war schon vorher verboten, ist in der neuen Stadionordnung aber nun noch deutlicher formuliert. Verboten ist es auch, sich im Stadion zu vermummen. In der Ordnung heißt es: Untersagt sind „Gegenstände, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung
der Identität zu verhindern.“