Region. Zwar sind Freundschaftsspiele wieder erlaubt, so richtig gerngesehen, sind sie aber nicht. Werden doch Partien durchgeführt, gibt es neun Regeln.

Durch die gelockerten Coronaregeln ist wieder möglich, Freundschaftsspiele auszutragen. Dies hat der Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen (FLVW) vor kurzem bestätigt. Der Kreis Bochum konkretisiert dies nun und spricht eine Empfehlung aus, die dem einen oder anderen nicht gefallen wird.

„Wir bitten (...), die F-Spiele möglichst auf ein Minimum zu reduzieren, um nicht einen für später geplanten Start der neuen Saison zu gefährden“, so der Kreis. Jörg Kaminski, Kreisgeschäftsführer des FLVW Kreis Bochum, ergänzt: „Unsere Vereine sollten zwingend überlegen, ob zur Zeit unbedingt Freundschaftsspiele durchgeführt werden müssen, oder ob man eventuell noch etwas wartet.“

Unter diesen Bedingungen darf ein Freundschaftsspiel stattfinden

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Theoretisch sind Testpartien in Bochum, Hattingen oder Witten also möglich, wirklich gerngesehen, scheinen sie aber nicht zu sein. Sollten Freundschaftsspiele ausgetragen werden, müssen folgende Punkte beachtet werden:

- In Bochum sind die nutzenden Vereine aufgefordert ihr Konzept für F-Spiele dem zuständigen Amt „Referat für Sport und Bewegung“ vorzulegen. Ähnliches gilt auch für die Mannschaften aus Witten und Hattingen.
- Es dürfen maximal 30 Sportler auf dem Platz sein (zum Beispiel die beiden Mannschaften mit je 11 Spielern plus drei Ergänzungsspielern plus dem Schiedsrichter).
- Es dürfen maximal 100 Zuschauer auf der Anlage sein, inklusive Trainer, Betreuer, Schiedsrichter-Assistenten, Ordner und Vereinsmitarbeiter.
- Die Ergänzungsspieler dürfen nur auf der Ersatzbank Platz nehmen, wenn genug Abstand gehalten wird.
- Der gastgebende Verein muss sich an die Corona-Regeln halten, Hygienepläne bei der Stadt eingereicht haben und auf den Sicherheitsabstand von 1,5 Meter achten. Dazu müssen die Daten der Spieler, Trainer, Co-Trainer und Betreuer erfasst werden. Die Liste muss vier Wochen lang vom gastgebenden Verein aufbewahrt werden. Auch die Zuschauer und Schiedsrichter etc. müssen sich in eine vorbereitete Namensliste mit Datum, Zeiten, Anschrift, Telefonnummer und Unterschrift eintragen.

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- In den Umkleiden dürfen sich zeitgleich maximal zehn Personen aufhalten.
- Die Freundschaftsspiel müssen rechtzeitig ins DFBnet eingestellt werden.
- Bis zum 31. August wird der Kreis Bochum indes keine Turniere oder ähnliche Veranstaltungen genehmigen.
- Es ist pro Wochentag nur ein Freundschaftsspiel möglich. An einem Wochenende müssen zwei oder mehrere Partien zeitlich so weit auseinandergelegt werden (mindestens eine Stunde), bis die Mannschaften des vorherigen Spiels die Platzanlage verlassen haben.
- Bei G- bis D-Junioren, die auf Kleinspielfeldern ausgetragen werden und bei denen somit die Anzahl der teilnehmenden Spieler sowie die Spieldauer reduziert werden, dürfen an einem Tag auch zeitversetzt zwei Spiele durchgeführt werden. Ein Parallelspiel ist aber nicht erlaubt.