Die feststehende Regelung für die Amateurfußballer sieht folgendes vor: Hat sich ein Spieler zum 30. Juni bei seinem Verein abgemeldet, hat er gut zwei Monate Zeit, einen neuen Verein zu finden. Dann müssen beide Vereine sich auf eine Ablöse einigen.

Für die Ablösesummen sind folgende Höchstsätze vorgegeben: Kreisliga B oder darunter: 250 Euro. Kreisliga A: 500 Euro. Bezirksliga: 750 Euro. Landesliga: 1 500 Euro. Oberliga: 2 500 Euro. Regionalliga: 3 750 Euro. Für Spieler mit Verträgen gelten dabei natürlich noch andere Regeln.

Wechselt ein Spieler in eine niedrigere Liga, errechnet sich der Höchstsatz aus dem Mittelwert beider Ligen, wobei immer die erste Mannschaft eines Vereins zählt. Beispiel: Ein Spieler aus der dritten Mannschaft von Arminia Klosterhardt (Kreisliga B) will in die Kreisliga A zu GW Holten wechseln, würden also maximal 1 000 Euro fällig werden, da Arminias Erste in der Landesliga spielt. Kommt der Spieler aus der eigenen Jugend, steigt der Preis noch einmal. Dazu gibt es dann auch einige Zusatzklauseln:

1. Hatte der neue Verein im vergangenen Spieljahr keine A-, B- oder C-Jugend im Spielbetrieb, erhöht sich der Betrag um 50 Prozent.

2. Ist der wechselnde Spieler zwischen 17 und 21 Jahre alt und hat die vergangenen drei Jahre ununterbrochen beim abgebenden Verein gespielt, erhöht sich der Betrag um weitere 50 Prozent.

3. Ist der Spieler erst anderthalb Jahre (18 Monate) im abgebenden Verein, reduziert sich der Betrag um 50 Prozent.

Die ersten beiden Regeln sind übrigens nicht kombinierbar. Im Winter ist die Ablöse unabhängig der Höchstsätze frei verhandelbar.