Oberhausen. Sinkende Corona-Inzidenzzahlen in Oberhausen machen es möglich: Ab dem 3. Juni gelten hier neue Regeln, die Freizeit-Sportler erfreuen werden.

Ab dem morgigen Donnerstag, 3. Juni, dürfen in Oberhausen sämtliche Sportarten auch von Amateuren wieder mit Zweikämpfen bestritten werden. Außen und innen ist Kontaktsport mit bis zu 100 Personen möglich, sofern negative Corona-Tests vorliegen. Allerdings öffnen die Sporthallen in Oberhausen erst am Montag, 7. Juni, wieder.

Seit dem 27. Mai liegt der Corona-Inzidenzwert für Oberhausen konstant unter 35. Aus diesem Grund wird Oberhausen ab Donnerstag, 3. Juni, der Stufe 1 zugeordnet. Stufe 2 hat die Stadt dank sinkender Corona-Zahlen in bester Hürdenläufer-Manier übersprungen.

Großer Schritt Richtung Normalität

„Das ist eine sehr erfreuliche Entwicklung“, erklärt Krisenstabsleiter Michael Jehn. „Wir können nun an vielen Stellen erhebliche Lockerungen zulassen und machen einen weiteren großen Schritt in Richtung Normalität.“ Das letzte Mal unter der Marke von 35 lag der Inzidenzwert in Oberhausen nach Angaben der Stadtpressestelle am 15. Oktober 2020 – mit 34,2.

Zudem sind ab Donnerstag außen über 1.000 Zuschauer erlaubt, maximal 33 Prozent der Kapazität. Innen sind bis zu 1.000 Zuschauer (ebenfalls max. 33 Prozent der Kapazität) erlaubt, sofern negative Tests, ein Sitzplan sowie eine Sitzordnung nach Schachtbrettmuster vorhanden sind.

Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt, ist der Innensport ohne vorherigen Test möglich. Ab 1. September 2021 wären dann sogar Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept mit negativen Tests erlaubt.

Nach wie vor gelten allgemein AHA-Regeln und Maskenpflicht

Bei aller Euphorie: Nach wie vor gelten allgemein die AHA-Regeln sowie die Maskenpflicht. Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Menschen mit vollem Impfschutz (14 Tage nach der zweiten Impfung mit den Impfstoffen von Biontech, Moderna oder Astrazeneca oder der Impfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson) und Genesene negativ Getesteten gleich; zudem werden sie bei Personenbegrenzungen nicht mitgezählt.

Auch für Geimpfte und Genesene gelten jedoch weiterhin die allgemeinen Schutzmaßnahmen, etwa die Maskenpflicht. Geimpfte sind allerdings von den Testpflichten vor Inanspruchnahme von besonderen Dienstleistungen oder Teilnahme an Angeboten befreit.

Die weiteren Lockerungen für Oberhausen wie z.B. die Öffnung der Freibäder auch für Menschen ohne gültigen negativen Corona-Test ab dem 3. Juni lesen Sie hier.