Region. Seit Sonntag gelten für geimpfte und genesene Sportler erste Lockerungen. Mannschaftssportler müssen sich gedulden. Der LSB fordert Lockerungen.

Für vollständig geimpfte und genesene Menschen gelten seit Sonntag bundesweite Lockerungen. Beispielsweise brauchen sie keinen negativen Test mehr, etwa wenn sie einkaufen oder zum Friseur gehen. Auch im privaten Rahmen können sich Geimpfte oder Genesene jetzt ohne Einschränkungen treffen.

Dürfen geimpfte und genesene Sportler in NRW also bald wieder ganz normal trainieren? Der LSB fordert insgesamt Lockerungen für Sportler.

Individualsport ohne Personenbeschränkung möglich

Laut Verordnung gelten für Menschen, die bereits geimpft sind, oder eine Corona-Infektion überstanden haben auch Lockerungen im Sport. Diese beziehen sich aber zunächst auf den Individualsport unter freiem Himmel. Beispielsweise Joggen, Tennis oder Golf.

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„Nach der Schutzmaßnahmenausnahmeverordnung des Bundes gelten die Personenbegrenzungen bei zulässigen Sportausübungen nicht für geimpfte und genesene Personen, d.h. vollständig geimpfte und genesene Personen können unter freiem Himmel ohne Begrenzung der Personenzahl Sport treiben“, teilte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) in NRW am Dienstag mit.

Dies bezieht sich aber explizit nur auf den derzeit gestatteten Freiluft-Individual-Sport. Das MAGS betont: „Gruppensportangebote sind, unabhängig von der Frage, ob es sich um Individualsport oder Mannschaftssport handelt, aufgrund der strengen Regelungen der Kontaktbeschränkungen derzeit nicht zulässig.“

Neue Lockerungen ab Freitag möglich

Besonders Mannschaftssportler und Vereine müssen sich daher noch weiter gedulden. „Der organisierte Sport kann bislang nicht anders verfahren als bisher,“ sagt Frank-Michael Rall, Sprecher des Landessportbundes NRW, „aber wir sind guten Mutes, dass in der neuen am Freitag erscheinenden Corona-Schutzverordnung dann auch Lockerungen für den Vereinssport zu finden sind.“

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Erst dann herrsche auch Klarheit, wie Vereine mit den neuen Lockerungen für Geimpfte und Genesene umgehen müssen. Wer beispielsweise die Geimpften und Genesenen kontrollieren muss oder wie sich diese Personen auf dem Vereinsgelände bewegen dürfen.

LSB fordert Lockerungen ab einer Inzidenz von unter 100

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 sollte es aus Sicht des Landessportbundes auch für den Vereinssport deutliche Lockerungen der Corona-Regeln geben. Es müsse dann der Sport „unter freiem Himmel wieder grundsätzlich erlaubt sein, ob auf dem Sportplatz oder im Park und auch in Gruppen mit entsprechender Anleitung“, forderte der Präsident des Landessportbundes NRW, Stefan Klett, am Dienstag laut einer Mitteilung.

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„Ein verlängertes Schattendasein unserer rund 18 000 NRW-Sportvereine, deren Angebote für ihre fünf Millionen Mitglieder nicht zuletzt der Gesundheitsstärkung dienen, wäre nicht mehr vermittelbar.“ Es wäre nach Kletts Worten zudem eine Zumutung, „wenn der Sport bei Lockerungen erneut erst als letztes Glied in der Kette in den Blick genommen würde“.

Als geimpfte Person gilt, wer vor mindestens 14 Tagen seine Zweitimpfung erhalten hat. Als genesen gilt eine Person ohne Symptomen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Genesenennachweises ist. Dieser Nachweis soll eine Infektion mit dem Coronavirus belegen, die mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt.