Region. Der Landessportbund NRW hatte die Corona-Schutzverordnung falsch interpretiert und eine Fehlinformation an die Vereine weitergegeben.

Der Landessportbund hat für Verwirrung bei den Vereinen gesorgt und muss nun zurückrudern.

Denn anders als vom LSB in einer Mail an die Klubs berichtet, ist Sport in Gruppen – das betrifft vor allem die Kinder – nur auf Sportanlagen, nicht etwa im öffentlichen Raum erlaubt.

20 Kinder dürfen zusammen Sport machen – Joggen und Radfahren erlaubt

In der Corona-Schutzverordnung hieß es schon in der Fassung, die seit dem 8. März gilt, dass Sport für bis zu maximal 20 Kindern nur auf Sportanlagen zulässig ist. Das hatte der LSB anders interpretiert und den Vereinen mitgeteilt, dass Kindertraining auch im öffentlichen Raum möglich wäre. Das hat der Sportbund nun korrigiert.

Weiterhin darf im öffentlichen Raum gejoggt oder geradelt werden – immer im Rahmen der Coronaschutzverordnung. Demnach also maximal mit fünf Personen aus zwei verschiedenen Haushalten.

Städte kommunizieren mit den Vereinen

In Städten wie Mülheim oder Velbert war sowieso nur Kindertraining auf Sportanlagen erlaubt – das hatten die zuständigen Sportämter mit Blick auf die Corona-Schutzverordnung an ihrer Vereine kommuniziert.

Das hat die Politik beschlossen

Erst zu Beginn der vergangenen Woche waren die ersten Vereine wieder ins Kindertraining eingestiegen. Nachteile haben dabei etwa die Vereine, denen keine Stunden auf Freiluft-Sportanlagen zustehen.

Die Kinder trainieren wieder

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