Region. Vereinssportler sollen wieder trainieren können. Doch aktuell heißt es trotzdem noch abwarten. Erst muss die neue Coronaschutzverordnung her.

Der Bund das Land Nordrhein-Westfalen haben entschieden: Vereinssportler dürfen ab Donnerstag den Trainingsbetrieb wieder aufnehmen. Das ist eine gute Nachricht für die rund fünf Millionen Sportler in NRW.

Vorausgesetzt werden allerdings klare Hygiene- und Distanzregeln (1,5 Meter), die die Sportler einhalten müssen. Umkleidekabinen müssen also weiterhin geschlossen bleiben, die Sportler schon umgezogen zum Training kommen. Zudem muss der Sport kontaktfrei ausgeübt werden.

Hallenbäder dürfen ab dem 30. Mai wieder den Betrieb aufnehmen, dann soll auch die Ausübung von Sparten mit unvermeidbaren Körperkontakt, wie dem Amateurfußball, möglich sein. Bis dahin ist zunächst nur Individualtraining möglich.

Was bedeutet das für den organisierten Sport in Mülheim? „Wir müssen jetzt die Verordnung vom Land Nordrhein-Westfalen abwarten“, so Martina Ellerwald, Amtsleiterin des Mülheimer Sportservice. Zwar ist die Entscheidung zur Lockerung von Ministerpräsident Armin Laschet bereits ausgesprochen, bis sie schriftlich vorliegt, dauert es aber. „Die Entscheidung wurde vom Bund an die Länder delegiert, dort gibt es die Coronaschutzverordnung, die neu aufgelegt wird. Und dann warten wir ab, was genau dort drin steht“, so Ellerwald.

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