Herne/Wanne-Eickel. Die Sportgerichte haben die Wertung des D-Jugend-Halbfinals im Herner Kreispokal geändert. Warum es zur Entscheidung kam - und was die Vereine stört.
Die Verhandlungen über das Kreispokal-Halbfinale der D-Junioren zwischen der SpVgg Horsthausen und den Sportfreunden Wanne sind sportjuristisch abgeschlossen. Die Sportfreunde hatten das Achtmeterschießen gewonnen, aber Horsthausen hatte mit einem Einspruch Erfolg, weil es je Mannschaft nur drei statt fünf Schützen gegeben hatte. Das sagen die Beteiligten.
Der Vorsitzende der Sportfreunde, Markus Rohmann, sagt, es sei widersinnig, dass der gastgebende Verein den Schiedsrichter über die Durchführungsbestimmungen informieren müsse (was Horsthausen nicht getan habe), aber dort über die Anzahl der Schützen nichts zu finden sei. Da seien die Durchführungsbestimmungen lückenhaft.
Sportfreunde Wanne-Eickel verwundert über angesetztes Wiederholungsspiel
Ihn habe es auch verwundert, dass Kreispokalspielleiter Denis Wessel ein Wiederholungsspiel angesetzt habe, bevor überhaupt alle sportjuristischen Prozesse abgeschlossen gewesen seien, so Rohmann. Zu diesem Spiel sind die Sportfreunde nicht angetreten. „Leidtragende sind zum einen der im Stich gelassene Schiedsrichter, der durch Horsthausens Einspruch an den Pranger gestellt wird, und zum anderen unsere Kinder, denen aufgrund fehlender Durchführungsbestimmungen ein gewonnenes Spiel als nicht gewonnen gewertet wird.“
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Bei der SpVgg Horsthausen findet man die Entscheidung zur Zahl der Schützen nicht ganz richtig dargestellt. „Unser Trainer hat den Schiedsrichter mehrfach gefragt: Sind es wirklich nur drei Schützen?“, sagt Jugendleiter Sven Rabe. „Als der Schiedsrichter gesagt hat, es seien tatsächlich nur drei, mussten wir das akzeptieren. Wenn wir runtergegangen wären, hätten wir das Spiel ja verloren.“ Weil sich hinterher gezeigt habe, dass drei Schützen nicht die korrekte Anzahl gewesen sei, „haben wir uns entschieden, diesen Weg zu gehen“.
„Das ist vom DFB klar geregelt“
Er könne sich zwar denken, dass die Sportfreunde Wanne sich aufregen, sagt Bernd Götte, der Vorsitzende des Kreis-Jugend-Ausschusses. Aber: „Der Schiedsrichter hat einen Regelverstoß begangen. Die Vereine können sich nicht auf einen Regelverstoß einigen.“ Eine genaue Zahl an Schützen müsse man laut Götte gar nicht in den Duchführungsbestimmungen festsetzen. „Das ist vom DFB klar geregelt.“
„Es tut mir leid, gerade auch für die Kinder, dass das so ausgeartet ist“, sagt Pokalspielleiter Denis Wessel. Aber es gebe eben übergeordnete Regeln - in dem Fall des DFB. „Die gelten für den Senioren- und den Juniorenfußball.“ Außerdem habe es ja die Möglichkeit gegeben, ihn anzurufen und zu fragen, wie viele Schützen regelkonform seien. Bei der Terminierung des Wiederholungsspiels habe er keine andere Wahl gehabt, denn Vorlauf sei nötig: „Ich muss Pokale besorgen und einen Ausrichter beorgen.“
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