Herne/Wanne-Eickel. Die Fußballer dürfen wieder kicken, ab dem 1. Juli auch der Nachwuchs. Bernd Götte (Fußballkreis Herne) sagt: auf Vereine kommt viel Arbeit zu.
Zum vergangenen Wochenende hin hat sich Manfred Schnieders, Vizepräsident Amateurfußball im Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen (FLVW), schon darüber Gedanken gemacht: wenn nun wieder Freundschaftsspiele im Fußball erlaubt sind, wie lässt sich dann Mindestabstand in geschlossenen Räumen, also etwa den Umkleidekabinen, einhalten?
In der Frage steckt schon die Vermutung, dass sich das alles nicht überall so leicht umsetzen lässt.
Bernd Götte, Vorsitzender des Kreis-Jugend-Aussschusses und 2. Vorsitzender des Fußballkreises Herne sowie Geschäftsführer des VfB Börnig, findet ein Beispiel dafür im eigenen Verein.
„Bei uns in Börnig könnte man höchstens einzeln duschen“
Die Frage, ob sich die Spieler vielleicht in Dreier- oder Vierergruppen umziehen und duschen können (sofern die Abstände eingehalten werden), die stellt sich in Göttes Verein schon mal gar nicht.
„Bei uns in Börnig könnte man höchstens einzeln duschen, weil in den Räumen mit nur drei Hähnen so wenig Platz ist. Das wird auch bei vielen anderen Vereinen so sein“, sagt der VfB-Geschäftsführer.
Enger Kontakt zum Fachbereich Sport
In den 29 Kreisen des FLVW sind Freundschaftsspiele wieder erlaubt, ab dem 1. Juli auch im Jugendfußball, auch sie unter den vom FLVW mitgeteilten Auflagen.
Ein Signal zum Wiederbeginn nach Corona – aber Bernd Götte stellt noch einmal klar: „Es sind noch viele Regelungen zu beachten.“ Was die Vereine nun aus den neuen neuen Lockerungen machen, müssten sie selbst entscheiden, so Götte, denn sie seien in der Verantwortung.
Enge Abstimmung mit dem Fachbereich Sport der Stadt Herne
Informationen allerdings bekommen die Vereine auch vom Fußballkreis. Denn der sei in enger Abstimmung mit dem Fachbereich Sport der Stadt Herne, so Götte, und informiere die Clubs.
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Ein Fazit auf jeden Fall lautet: „Auf die Vereine kommt viel Arbeit zu“, so Götte. Aus seiner Sicht auch dadurch, dass die Clubs die Daten der Sportlerinnen und Sportler und der auf dem Platz anwesenden maximal 100 Zuschauer erfassen und außerdem auch deren Einverständnis dazu einholen müssen.
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