Hattingen. Die zwölf Jahre alte Starterin der SG Ruhr darf im 2020 Deutschland vertreten. Das ist einerseits ein Privileg, andererseits gibt es Pflichten.
Das war eine Überraschung für Fee Lukosch: die junge Schwimmerin der SG Ruhr ist vom Deutschen Schwimmverband (DSV) für das Jahr 2020 in den Bundeskader berufen worden.
„Ich habe die Berufung mit Freude aufgenommen“, erzählt die Zwölfjährige, die ihrer Konkurrenz im Wasser vor allem im Schmetterlingsschwimmen oft voraus ist und im Sommer über 50 Meter in ihrer Paradedisziplin deutsche Jahrgangsmeisterin geworden ist. Sie hatte trotz ihrer guten Leistungen in diesem Jahr nicht mit dem Schreiben gerechnet. „Als der Brief ankam, war ich einerseits überrascht, da ich es so nicht erwartet hätte“, gibt die talentierte Sportlerin zu.
Athletenvereinbarung und sportmedizinische Untersuchung
Mit der Berufung verbunden sind auch einige Pflichten. So muss die Schwimmerin verschiedene Formulare wie eine Athletenvereinbarung unterzeichnen und sich an Verhaltensregeln binden, wenn sie künftig Deutschland über die Nationalmannschaft nach außen vertritt. Außerdem ist eine jährliche sportmedizinischen Untersuchung verpflichtend.
Die Schwimmerin muss nun alles auf sich zukommen lassen, lässt sich dabei von der gesamten Organisation und dem System um ihren Sport herum nicht abschrecken. Ganz im Gegenteil: „Ich freue mich auf alles, was mit dem Nationalkader zusammenhängt“, sagt sie und darf stolz darauf sein. Genauere Informationen, wie ihr Jahr aussehen wird und welche Termine außerhalb des strammen Programms bei der SG Ruhr dazukommen, hat sie noch nicht bekommen.
Dopingkontrollen können nun jederzeit anstehen
Was auf jeden Fall dazukommen kann: Dopingkontrollen, durchgeführt von der Nada. Die sind unregelmäßig und verpflichten die Sportler im Normalfall, täglich über ein Meldesystem ihren Aufenthaltsort mitzuteilen. Es ist also viel, was die Schwimmerin im neuen Jahr erwartet, sie ist sich sicher, dass dies mit vielen neuen Erfahrungen verbunden sein wird.