Gladbeck. In der neuen Allgemeinverfügung des Kreises Recklinghausen wurden neue Maßnahmen für den Hallensport festgelegt. Masken sind nun Pflicht.
Der Kreis Recklinghausen hat einen neuen Maßnahmenkatalog aufgrund des hohen Corona-Inzidenzwertes verabschiedet und legte diesen am Samstag der Bezirksregierung, dem Landeszentrum Gesundheit NRW und dem Gesundheitsministerium vor. Am Montag gab es die erste Reaktion aus Düsseldorf, wonach es eine erneute Abstimmung des Kreises mit den Städten gegeben hat. Nun wurde die überarbeitete Liste erneut an die übergeordneten Behörden zur Abstimmung geschickt. Die in der neuen Allgemeinverfügung geregelten Maßnahmen gelten ab Dienstag.
Das trifft auch den Sport. So ist es für Zuschauer bei Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen nun Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Zudem werden alle Sportvereine noch einmal gebeten, die Hygienevorschriften insbesondere im Bereich der Umkleiden einzuhalten.
Ein Kontaktsport-Verbot wie im Kreis Unna gibt es aber nicht. Auch eine generelle Maskenpflicht auf allen Sportanlagen steht nicht in der aktuellen Liste.
Corona-Inzidenzwert lag zuletzt bei 91,2
In der Verordnung, die auf der Homepage des Kreises nachlesbar ist, heißt es im Wortlaut: „Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für alle beim Sport- und Trainingsbetrieb sowie bei Wettbewerben auf und in öffentlichen oder privaten geschlossenen Sport- und Wettbewerbsanlagen ist erforderlich, da Beobachtungen gezeigt haben, dass der Mindestabstand von 1,5 m zuweilen nicht eingehalten wird. Durch die Kommunikation der Zuschauer*innen untereinander und insbesondere auch durch Unterstützungs- und Fangesänge werden zudem vermehrt Aerosole freigesetzt. Die Maskenpflicht soll ermöglichen, dass Zuschauer*innen an Sportveranstaltungen teilnehmen können. Auch insofern steht die mit der Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verbundene Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit einen vergleichsweise geringen Eingriff dar und steht nicht außer Verhältnis zum angestrebten Zweck des Infektionsschutzes.“
In Gladbeck lag der Inzidenz-Wert am Montag um 10.30 Uhr bei 91,3. Entscheidend für die Maßnahmen ist aber der Wert im Kreis.
Die Verordnung hat neben dem Hallensport auch Auswirkungen auf die Gladbecker Innenstadt.
VfL Gladbeck und TV Gladbeck sehen keine Probleme
Beim VfL Gladbeck und beim TV Gladbeck sorgte die neue Regelung für keine große Unruhe. TV Gladbeck, der Sportliche Leiter der Jugend in der Volleyballabteilung des TV sagte: „Wir haben am Sonntag alle Zuschauer gebeten, den Mund-Nasenschutz während des Spiels zu tragen. Das stellte für alle Besucher kein Problem dar.“ Und Tim Deffte, Sportlicher Leiter der Handballer des VfL Gladbeck erwartet ähnliches: „Für uns ergibt das keinen Unterschied. Beim ersten Heimspiel waren wir ausverkauft und hatten 54 zahlende Zuschauer. Es ist eh sehr überschaubar.“
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