Gladbeck. . Der Vorstand des SV Zweckel nimmt ein weiteres Mal Stellung zum Zustand und der Zukunft seiner Platzanlage an der Dorstener Straße.
Der Vorstand des SV Zweckel reagierte jetzt mit einer weiteren Stellungnahme auf die kürzlich in der WAZ veröffentlichten Mitteilung der Stadtverwaltung. Wir dokumentieren nachfolgend die komplette Stellungnahme des Vereins im Wortlaut:
„Der SV Zweckel erwidert noch einmal auf die Stellungnahme der Stadt Gladbeck vom 25.05. und muss konstatieren, dass die Stadtverwaltung in ihrem Schreiben keine Antworten, Lösungen oder Alternativen zu der katastrophalen Platzsituation geben kann bzw. will.
Stattdessen werden Nebelkerzen geworfen, um von den eigentlichen Problemen abzulenken. Der SV Zweckel hat im Gegensatz zu vielen anderen Gladbecker Fußballvereinen zwei schlechte Sportplätze zu pflegen und erhält dafür von der Stadt einen Zuschuss. Vor vielen Jahren wurden die Sportplätze durch städtische Platzwarte gepflegt. Dieser hohen Personalkosten haben sich die Kommunen durch Verträge mit den Sportvereinen entledigt und geben nun wesentlich weniger für diese Positionen aus als in den 60er, 70er und 80er Jahren.
Die jährlichen Kosten weisen die Sportvereine der Stadt nach, wenngleich durch die festgelegte Pauschale nicht im Entferntesten die tatsächlichen Kosten abgedeckt werden.
Richtig ist, dass es einen gültigen Vertrag gibt, in welchem auch die unzumutbare Winterpflicht geregelt ist. Uli Simon, der Ehrenvorsitzende des SV Zweckel, hatte schon vor Jahren beantragt, diesen Passus aus dem Vertrag herauszunehmen, was jedoch durch die Stadtverwaltung abgelehnt wurde.
Die Nutzung der Turnhalle der Elsa-Brandström-Schule am Krusenkamp ist noch den Alten Herren der ehemaligen Vereine DJK Germania Gladbeck bzw. Alemannia Gladbeck geschuldet, die sich als Mannschaft dem SV Zweckel angeschlossen haben und noch immer die Hallenzeiten nutzen.
Was der Zustand der Platzanlage mit einer kleinen Gruppe von älteren Herren zu tun hat, die im Lehrschwimmbecken der ehemaligen Willy-Brandt-Schule zur körperlichen Ertüchtigung Wassergymnastik betreiben, erschließt sich dem Vorstand des SV Zweckel nicht.
Die anderen Hallen werden insbesondere in den Wintermonaten von den kleinsten Kickern genutzt. Ab dem März sind die Kinder dann wieder regelmäßig auf den Sportplätzen tätig. Dem SV Zweckel werden insgesamt 16,5 Hallenstunden für 23 Mannschaften eingeräumt. Nicht zu vergessen ist die Tatsache, dass der SV Zweckel auch über eine Damen-Gymnastik-Abteilung verfügt, die natürlich in der Halle ihrem Sport nachgeht.
Aber auch das hat mit dem Zustand der Sportplätze überhaupt nichts zu tun.
Der Forderung der Stadt, dem Expansionskurs eines gut arbeitenden Vereins durch Aufnahmesperren zu begegnen, möchte der SV Zweckel aus vielen Gründen nicht nachkommen.
Das Problem sind ja nicht die vielen Mannschaften des SV Zweckel, sondern die häufige Unbespielbarkeit beider Plätze, welche sich seit Jahrzehnten in einem bedauernswerten Zustand befinden. Dafür ist der SV Zweckel sicher nur in geringem Maß verantwortlich.
Die Stadt lässt viele Fragen unbeantwortet und verweist auf mögliche Lärmschutzprobleme. Ein angebliches Lärmschutzgutachten soll der Stadt schon seit Jahren vorliegen, welches dem SV Zweckel jedoch nicht bekannt ist. Es darf spekuliert werden, was tatsächlich in diesem Schriftstück steht, sofern es denn überhaupt existent ist.
Der SV Zweckel verweist bezüglich der Sportanlagenlärmschutzverordnung auf einen ersten aktuellen Änderungsentwurf des Bundesumweltministeriums mit folgenden beabsichtigten Regelungen:
· Die Lärmgrenzwerte werden in den abendlichen Ruhezeiten von 20 – 22 Uhr an die Tageswerte angepasst. So wird der Sportbetrieb in den Abendstunden länger möglich sein. Gleiches wird für die sonntägliche Ruhezeit von 13 – 15 Uhr gelten. Die Erhöhung des Grenzwertes beträgt 5 dB(A). Nach der Privilegierung des Kinderlärms auf Spielplätzen wird mit dieser Änderung auch der großen Bedeutung des Sports für die Gesellschaft besser Rechnung getragen. Zugleich wird für Altanlagen aus der Zeit vor 1991 eine Überschreitung um weitere 5 db(A) toleriert, sofern die Anlage nicht wesentlich verändert worden ist.
· Eindeutig geklärt wird auch, wann wegen Modernisierung oder Erweiterung einer Sportanlage eine wesentliche Veränderung vorliegt und damit eine neue Genehmigung und Einhaltung der neuen Grenzwerte notwendig ist. So ist beispielsweise der Ersatz eines Ascheplatzes durch Kunstrasen unschädlich.
· Für die Kommunen ergeben sich durch diese Regelungen ebenfalls mehr Möglichkeiten. So darf die Bebauung künftig deutlich dichter an Sportplätze heranrücken als bisher, ohne dass Nutzungseinschränkungen für den Sportbetrieb angeordnet werden müssen. Angesichts der knappen Flächen und einer notwendigen baulichen Verdichtung in vielen Kommunen ist das ein Kompromiss für beide Seiten.
Die Sportplätze des SV Zweckel fallen nach Auffassung des Vereins unter den Bestandsschutz der Altanlagen und dürften ohne weiteres umgebaut werden. Die Stadtverwaltung bleibt auch die Antwort auf den Vorschlag, den Käfig zu einem Kunstrasenplatz umzubauen, schuldig.
Bisher sind dem SV Zweckel keine Erlasse bzw. Vorschriften bekannt, nach denen der Umbau eines der Plätze zu Problemen führen könnte.
Die einzigen wirklichen Probleme sind die Haushaltslage der Sportstadt Gladbeck und der offensichtlich fehlende Wille der Verantwortlichen, den Fußballsport in Zweckel tatkräftig zu unterstützen. Der SV Zweckel steht nach wie vor zu seiner Aussage, sich an entsprechenden Kosten zu beteiligen.
In der kommenden Saison möchte der SV Zweckel mit seiner 1. Mannschaft die Heimspiele im Stadion austragen und wird die Stadtverwaltung bitten, die entsprechenden Spieltage des Rahmenterminkalenders des FLVW zu berücksichtigen. Zusätzlich möchte der SV Zweckel auch Trainingseinheiten auf dem Rasen durchführen, denn die Mannschaft sollte die Gegebenheiten kennenlernen und durch regelmäßiges Training auch einen Heimvorteil nutzen können.
Es fehlen nach wie vor Vorschläge, wo die Mannschaft in den Winter- bzw. Regenmonaten trainieren darf bzw. kann.
Der SV Zweckel ist nach wie vor zu konstruktiven Gesprächen bereit, denn im Moment geht es weder um die Sportplatzpauschale, nicht um die Hallennutzung durch Vereinssport noch um die nicht belegten spekulativen Kosten in Höhe von 2 – 3 Millionen Euro für einen Sportplatzneubau.
Es geht nach wie vor um die Ertüchtigung einer ‘in die Jahre gekommenen’ Sportanlage, auf der ein regelmäßiger und geordneter Trainings- und Spielbetrieb nicht mehr möglich ist.
Der SV Zweckel bekennt sich zum Standort Zweckel, auch wenn die 1. Mannschaft demnächst im Stadion spielen wird. Das Bekenntnis der Stadt Gladbeck zur Sportanlage Dorstener Straße liegt öffentlich jedoch nicht vor. Es wird lediglich auf den schwierigen Lärmschutz verwiesen und ein nicht näher verifizierter Millionenbetrag in den Raum geworfen, der für den Umbau der Sportanlage aufgebracht werden müsste.
Der 1. Beigeordnete der Stadt Gladbeck, Herr Weichelt, bleibt bisher die Antwort schuldig, wie er auf eine von ihm lancierten Summe von 2 – 3 Millionen Euro kommt. Seriöse Berechnungen liegen dieser ‘Schätzung’ sicher nicht zu Grunde, denn die Sportplatzkosten in Rentfort und an der Konrad-Adenauer-Allee lagen deutlich unter dieser Schätzung.
Der SV Zweckel erhebt nicht den Anspruch, komplett neue Sportanlagen zu bekommen. Aus diesem Grund hat der Verein zwei konkrete Angebote für den Umbau des Ascheplatzes vorgelegt, welche als Diskussionsgrundlage für eine Ertüchtigung und Entwicklung der Sportanlage dienen könnten.
Die missliche Kabinensituation könnte durch weitere Container oder einen An- bzw. Umbau der Räumlichkeiten am Käfig entspannt werden. Auf einen anderen konkreten Vorschlag des SV Zweckel bezüglich eines Kabinenneubaus mit tatkräftiger Unterstützung des Vereins hat die Stadt bisher seit mehreren Jahren leider nicht reagiert.“