Gelsenkirchen. Gelsensport hat mitgeteilt, dass Wettkämpfe wegen des Coronavirus ohne Publikum ausgetragen werden. Trotzdem sind noch viele Fragen offen.
Seit Dienstagabend beschäftigt das Coronavirus auch Gelsenkirchens Sportler: Gelsensport reagierte auf die Anordnung der Stadt und teilte angesichts der schnellen Ausbreitung des neuartigen Erregers mit, dass „ab sofort nur noch der reguläre Trainingsbetrieb sowie Wettkämpfe ohne Publikum in und auf kommunalen Sportanlagen erlaubt sind“. Betroffen sind auch städtischen Gebäude und Sporthallen. Gelsenkirchens Sportler müssen sich also auf Geisterspiele einstellen. Doch wer muss die Einhaltung des Verbots kontrollieren? Und kann es im Zweifel sogar zur kompletten Einstellung des Spielbetriebs kommen? Dies sind einige der vielen wichtigen Fragen, die nach der Gelsensport-Aufforderung noch offen sind. Wir beantworten sie.
Der Erlass der Landesregierung zum Umgang mit dem Coronavirus sieht vor, Veranstaltungen mit mehr als 1000 zu erwartenden Zuschauern abzusagen oder nur unter strengen Auflagen durchzuführen. Eine solche Zuschauerzahl ist im Amateursport aber sehr selten. Warum hat Gelsensport trotzdem reagiert?
Zunächst ist die Anmerkung wichtig, dass der Erlass der Landesregierung nicht nur den Hinweis für Veranstaltungen mit mehr als 1000 Zuschauern enthält. Darüber hinaus heißt es dort, dass Veranstaltungen mit weniger als 1000 Teilnehmenden von den Ordnungsbehörden individuell beurteilt werden. Die Behörden entscheiden dann, ob sie unter Auflagen durchgeführt werden dürfen oder abzusagen sind.
Die Stadt Gelsenkirchen ging anschließend auf Nummer sicher und beschloss, auf alle „Veranstaltungen unabhängig von der Besucherzahl weitgehend zu verzichten, wenn deren Durchführung nicht unbedingt notwendig ist“ - also auch auf Sportveranstaltungen. „Diese Maßnahme gilt der Vorbeugung und der Verzögerung weiterer Ansteckungen mit dem Coronavirus. Denn viele Menschen können Überträger sein, ohne es zu wissen und ohne selbst krank zu sein. Wir wollen das Ansteckungsrisiko minimieren“, erklärte Stadtdirektorin Karin Welge als Leiterin des Lagezentrums Corona.
Gelsensport setzte diese Anordnung nun um, wenn auch nicht in der geforderten Schärfe. „Wir wollten den Menschen nicht den kompletten Freizeitbereich nehmen und haben uns deshalb dagegen entschieden, auch den Regelbetrieb einzustellen. Allerdings darf nur eine Mindestanzahl von Personen bei Wettkämpfen vor Ort sein“, erklärt Gelsensport-Geschäftsführer Marco Baron.
Wen genau betrifft der Zuschauerausschluss, und wer darf dennoch auf die Sportanlagen?
In einem Informationsschreiben für Sportvereine teilt Gelsensport mit, dass „Personen, die nicht unmittelbar mit dem Gelingen des Wettkampfbetriebes zu tun haben und somit der Kategorie Zuschauer zuzuordnen sind, ab sofort nicht mehr den Wettkämpfen beiwohnen dürfen“." Im Umkehrschluss bedeutet das, dass nur Personen, die für die ordnungsgemäße Durchführung von Wettkämpfen notwendig sind, die Sportanlagen in dem betreffenden Zeitraum betreten dürfen. Dazu zählen Sportler, Trainer, Betreuer, Mitglieder des Funktionsteams und natürlich Schiedsrichter. Eltern, die beim Spiel ihrer Kinder dabei sind, fallen nicht unter die Kategorie Zuschauer und dürfen ebenfalls auf die Sportanlagen, „da sie dazu beitragen, dass der Wettkampf durchgeführt werden kann“.
Wer muss die Einhaltung der Auflagen kontrollieren?
Dafür ist laut Gelsensport der gastgebende Verein verantwortlich. „Der jeweilige Verein ist als Veranstalter dazu verpflichtet, unbeteiligte Zuschauer darüber zu informieren und aus/von der Sportanlage zu verweisen“, heißt es auf der Internetseite. Den Klubs wird deshalb empfohlen, im Vorfeld mit allen Beteiligten zu sprechen und auf den Zuschauerausschluss hinzuweisen, damit möglichst wenige Personen zum Wettkampf anreisen. Für den Fall, dass dennoch Zuschauer kommen und sich weigern, die Sportanlage zu verlassen, rät Marco Baron: „Die Vereine sollen uns dann kontaktieren, damit wir in der Absprache mit der Stadt gegebenenfalls weitere Kontrollmaßnahmen einleiten können. Schließlich sind die Vereine keine Polizei.“
Der Geschäftsführer fordert aber alle Beteiligten dazu auf, es gar nicht so weit kommen zu lassen: „Ich appelliere an alle, es den Ehrenamtlichen in den Vereinen nicht noch schwieriger zu machen und den Maßnahmen zu folgen. Alle müssen solidarisch sein und sich an die Vorgaben halten.“
Wie lange gilt das Publikumsverbot?
Das ist aktuell noch unklar. Der Erlass der Landesregierung ist unbefristet, das Gleiche gilt daher auch für die Anordnung der Stadt. „Wir planen mit dem Publikumsverzicht jetzt erst mal für die nächsten Wochen“, sagt Marco Baron. Doch er macht auch klar: „Die Vorgaben können sich natürlich jede Woche ändern. Wir warten daher die Entwicklung ab und handeln entsprechend.“
Gibt es Entschädigungen für die Vereine?
Auch hier gibt es noch keine offiziellen Erklärungen. Marco Baron hat aber Verständnis für die Sorgen um wegfallende Einnahmen. „Ich kann nachvollziehen, dass in den Vereinen darüber nachgedacht wird. Ich weiß, dass das ein außergewöhnlicher Aufwand ist“, sagt er und kündigt an: „Ich werde mich deshalb persönlich beim Landessportbund dafür einsetzen, dass es Unterstützung beispielweise in Form eines Hilfefonds gibt. So könnten wir die finanziellen Schäden zumindest etwas mildern.“
Was ist mit Veranstaltungen in Räumlichkeiten städtischer Sportanlagen – wie zum Beispiel einer Geburtstagsfeier im Vereinsheim?
Auch dem erteilt Gelsensport eine Absage: „Sonstige sportliche und außersportliche Veranstaltungen sind abzusagen und werden vorerst nicht mehr genehmigt.“ Dazu zählen zum einen Testspiele und freiwillige Turniere außerhalb des Ligabetriebs und zum anderen „gesellige Veranstaltungen wie Vereinsfeiern und andere gesellige Runden in Vereinsheimen“. Außerdem ist es verboten, externen Dritten Räumlichkeiten für gesellige Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen. Ausnahmen stellen geschlossene Sitzungen und Besprechungen des Regelbetriebs des Vereins und von externen Dritten da, die in den Räumlichkeiten regelmäßig ihre Sitzungen abhalten. Im Zweifelsfall ist jedoch die Einschätzung von Gelsensport einzuholen.
Kann es auch zur kompletten Einstellung des Spielbetriebes kommen?
Ja, das kann passieren. Allerdings entscheiden dies die Sportfachverbände selbst. Bisher haben nur der Handballverband Westfalen und der Westdeutsche Basketball-Verband den Spielbetrieb eingestellt. Weitere Sportarten könnten folgen.