Das Sportgericht des Deutschen Fußball- Bundes hat den Einspruch des Fußball-Regionalligisten Sportfreunde Lotte gegen die Wertung des Spiels Rot-Weiss Essen gegen Bor. Dortmund II (0:4) zurückgewiesen. Zum einen begründete das Gericht die Entscheidung mit formalen Gründen (Fristversäumnis). „Und für eine Spielmanipulation liegen ohnehin keine Anhaltspunkte vor“, sagte Stephan Oberholz, der die mündliche Verhandlung in Frankfurt geleitetet hatte. Die Sportfreunde haben bis Montag Zeit, um Berufung vor dem DFB-Bundesgericht einzulegen. Für Lottes Obmann Manfred Wilke steht fest: „Wir gehen in die nächste Instanz.“

Vor diesem Termin, bei dem RWE durch den Vorsitzenden Michael Welling und Rechtsanwalt Thomas Hermes vertreten war, hatte Wilke angekündigt, dass es neue Erkenntnisse gebe. Er hatte zudem angedeutet, dass er im Falle des Scheiterns eine „zivilrechtliche Klage“ gegen die Spieler Jasmund, Lehmann und Kara prüfen werde für etwaige „Regressforderungen“.dapd/haro