Satzungsänderung – ein eher dröges Thema, aber unerlässlich für eine reibungslose Vereinsarbeit. Und deshalb hatte „Rot-Weiss Essen“ auch die Änderung der Satzung auf die Tagesordnung gesetzt. Mit der Absicht, den Klub moderner aufzustellen. Die Mitglieder votierten einstimmig dafür.

„Nicht zeitgemäß“, fand auch Marcus Wehler, der Sprecher des Insolvenzverwalters Frank Kebekus, die Vereinsstrukturen, die er an der Hafenstraße vorfand. Und ziemlich ungeeignet, um kritische Situationen, wie sie im „extrem krisenanfälligen Fußball“ häufiger mal vorkommen, mit möglichst schnellen Entscheidungen zu meistern. Nach der alten Vereinssatzung besaß RWE ein eher präsidiales System mit einer starken Nummer eins: „Der Vorstand besteht aus einem 1. Vorsitzenden und mindestens zwei bis vier weiteren Mitgliedern.“ Danach musste der Vorstand bisher drei Mitglieder haben, um beschlussfähig zu sein.

Die Änderung: Neben dem 1. Vorsitzenden soll „mindestens ein weiteres Vorstandsmitglied“ bestellt werden. Muss aber nicht. Der hauptamtliche Vorsitzende Michael Welling könnte auch allein führen, auch wenn das, so Welling, nicht optimal sei. Ziel ist es, bei Zeiten und einem geeigneten Kandidaten, ein weiteres Vorstandsmitglied zu bestellen, das „ergänzende Fähigkeiten“ hat. Etwa den kaufmännischen Bereich (Welling) mit einem Geschäftsführer Sport zu ergänzen. So wie es im Profi-Fußball bereits üblich ist. Was allerdings Geld kosten würde, weil der Sportliche Leiter wohl ebenfalls hauptamtlich arbeiten würde.

Der Aufsichtsrat wird mehr Einfluss und Rechte bekommen. So muss der Aufsichtsrats-Chef immer zustimmen bei Verträgen mit einer Laufzeit von über einem Jahr.