Oberhausen/Essen. Das Spruchkammer-Urteil fiel unerwartet aus - das Fußball-Bezirksligaspiel des SC 20 Oberhausen gegen den Vogelheimer SV soll unter Aussschluss der Öffentlichkeit wiederholt werden. Die Partie war am 23. August wegen einer Massenschlägerei von Zuschauern abgebrochen worden.

Es war sehr spät am Dienstagabend, als der Spruchkammervorsitzende Friedrich-Wilhelm Stelkens das mit Spannung erwartete Urteil verkündete: Die Bezirksliga-Partie zwischen dem SC 20 Oberhausen und dem Vogelheimer SV, die am 23. August wegen einer Massenschlägerei der Zuschauer beim Stand von 0:2 abgebrochen wurde, wird neu angesetzt. Und zwar unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Ein unerwartetes Urteil. Nicht nur die neutralen Zuhörer, sondern auch die Vereine hatten damit wohl nicht gerechnet. Denn während die SC-Vertreter das Urteil erfreut annahmen, wirkten die Vogelheimer entsetzt. Der 1. Vorsitzende des VSV, Jupp Witt, war der Erste, der den Schock überwand: „Dieses Urteil ist ein Freibrief für alle Krawallmacher”, sagte er erbost. „Wenn ein Verein kurz vor Schluss aussichtslos zurückliegt, dann brauchen ja nur ein paar Leute den Platz zu stürmen und Palaver zu machen.”

"Wir wollen damit ein Zeichen setzen"

Der Vorsitzende der Spruchkammer sah das anders: „Wir wollen damit ein Zeichen setzen”, so Stelkens, der betonte, dass es das erste Mal sei, dass es im Verband Niederrhein eine derartige Entscheidung gäbe. Es sei unerträglich, ließ er wissen, „dass einige Unbelehrbare immer alles kaputtmachen”.

Die Zuschauer beider Klubs hätten den Abbruch herbeigeführt, weshalb die Vereine je eine Strafe von 200 Euro aufgebrummt bekamen. Hinzu kommen noch die Kosten des Verfahrens (100 Euro) und die Spesen des befragten Schiedsrichters (17 Euro), die sich die Vereine teilen. SC-Trainer Thorsten Möllman wurde wegen unsportlichen Verhaltens mit 50 Euro zur Kasse gebeten. Von einer weiteren Geldstrafe gegen den SC sah die Spruchkammer ab, weil der Verein ein Schiedsrichter-Gespann und die Verbandsaufsicht zur Neuansetzung organisieren muss.

Der VSV nahm das Urteil indes nicht an. Zehn Tage hat der Verein nun Zeit, um Protest einzulegen.