Zwischen RWE und dem Ex-Sportvorstand gab es wie erwartet keine gütliche Einigung. Richter Krüger setzt 10. März als Termin fest.
Der Rechtsstreit zwischen Rot-Weiss Essen und dem früheren Sportlichen Vorstand Uwe Harttgen schwelt weiter. Für eine gütliche Einigung liegen die Interessen der beiden Parteien zu weit auseinander, machten sie am Donnerstag zum Prozessauftakt vor der 2. Zivilkammer am Landgericht Essen deutlich (Az: 2 O 113/15).
14 Monate lang war Uwe Harttgen für die sportlichen Belange des Regionalligisten verantwortlich, bevor der Verein ihm am 23. März 2015 die fristlose Kündigung aussprach. Auslöser war die vorzeitige Vertragsverlängerung des damaligen Trainers Marc Fascher, die Harttgen nach Ansicht des Clubs eigenmächtig und hinter dem Rücken des Vorstandskollegen Michael Welling sowie des Aufsichtsrates unterzeichnet hatte. „Einen solchen Vertrauensbruch habe ich noch nie erlebt”, erinnerte sich am Donnerstag Christian Hülsmann, Vorsitzender des Aufsichtsrates.
Er war gemeinsam mit Michael Welling und Rechtsanwalt Daniel Schacht zur Verhandlung gekommen. Harttgen fehlte dagegen, ließ sich von Rechtsanwalt Christian Quirling aus München vertreten. Der gab sich in der Sache zwar offensiv, mauerte aber bei persönlichen Details. Etwa bei der Frage, welcher Beschäftigung sein Mandant Harttgen aktuell nachgeht: „Er bildet sich fort.” Auch über die Höhe einer möglichen Abfindung, um den Streit beizulegen, schweigt Quirling sich aus: „Einen Betrag werde ich nicht nennen.”
Die Summe wird nicht niedrig sein. Denn der Vertrag Harttgens hat sich aus Sicht seines Anwaltes per Option bis 2018 verlängert. Dies sei einseitig wirksam. Das Gehalt hätte sich zudem erhöht, entgangene Prämien müssten einbezogen werden, außerdem hätte Harttgen Anspruch auf einen Dienstwagen.
Auf diese Details ließen sich zu diesem Zeitpunkt aber weder Richter Klaus Werner Krüger noch Rot-Weiss Essen ein. Rechtlich, so Krüger, geht es erst einmal um die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung. Er erinnerte daran, dass im Februar 2015 Harttgen dem Verein die Vertragsverlängerung für den Trainer vorgeschlagen habe. Der Aufsichtsrat habe im Protokoll vom 10. Februar 2015 beschlossen, diese Frage erst später zu entscheiden. Stillschweigend und ohne den Aufsichtsrat zu informieren, habe Harttgen eigenmächtig den Vertrag des Trainers verlängert.
Richter Krüger hält das offenbar nicht für die richtige Methode. Er bedauert, dass Harttgen nicht selbst erschienen ist: „Ich wollte ihn fragen, was er sich dabei gedacht hat. Es war doch klar, dass das rauskommt. Was geht da im Kopf vor? Warum wartete er nicht auf den Aufsichtsrat?”
Aus diesen Worten kann RWE sicherlich Optimismus schöpfen. Aber ganz eindeutig ist der Fall eben nicht. Denn auch den Verein könnte eine Pflichtverletzung treffen. Richter Krüger: „Die Frage wird sein, ob eine Abmahnung durch den Verein nötig gewesen wäre.” Die Parteien sollten sich gut überlegen, ob sie über diese Fragen durch mehrere Instanzen streiten wollten.
Aufsichtsrat Christian Hülsmann nutzt die Gelegenheit zu einem emotionalen Vortrag, wie sehr er sich durch Harttgen getäuscht fühlte. Rechtsanwalt Quirling bringt auch ein wenig Gefühl in seinen Vortrag, als er mitteilt, dass sein Mandant Uwe Harttgen sich „dem Verein und den Mitarbeitern immer noch verbunden fühlt”. Das ist der Moment, in dem Michael Welling die Augen verdreht. Denn dass die Chemie zwischen Harttgen und den Mitarbeitern nicht stimmte, war intern schon früh nach dessen Einstellung beklagt worden. Mangelnde Nähe des Sportlichen Vorstands zu den Fans war ein weiterer Kritikpunkt.
Den Richter interessieren diese Einwürfe nicht. Er setzt für den 10. März seinen Verkündungstermin fest. Er kann dann Urkunden verlesen und Zeugen vernehmen, um den Sachverhalt aufzuklären, oder mit einem Urteil die Rechtsfragen entscheiden. Wie das Spiel ausgehen wird? Ungewiss.