Duisburg. . Das Landgericht Duisburg gibt dem ehemaligen Geschäftsführer des MSV Duisburg in einem vorläufigen Urteil Recht. Demnach muss der MSV rund 40 000 Euro an Roland Kentsch zahlen. Kentsch hatte gegen seine Kündigung im vergangenen Jahr geklagt. Der MSV kündigte an, in ein Nachverfahren zu gehen.

Roland Kentsch konnte erwartungsgemäß die erste Runde vor dem Landgericht Duisburg am Donnerstag für sich entscheiden. Nach einem vorläufigen Urteil der 1. Kammer für Handelssachen muss der MSV seinem ehemaligen Geschäftsführer rund 40.000 Euro zahlen. Kentsch hatte gegen seine Kündigung im Juni letzten Jahres geklagt.

Schon beim ersten Gerichtstermin am 6.März hatte Richterin Antje Reim durchblicken lassen, dass die Kündigung des Geschäftsführers durch den MSV nicht wirksam sei. Die Richterin verwies auf einen Formfehler. Demnach fehlte im Kündigungsschreiben im Juni 2013 eine Unterschrift.

Laut Urteil stehen Kentsch nun drei Monatsgehälter zu. Der MSV hatte aber schon am Mittwoch vor dem Urteilsspruch angekündigt, in ein Nachverfahren zu gehen. In einer Pressemitteilung des MSV Duisburg heißt es: „Herrn Kentsch wurde mit der Kündigung der ausreichend unterzeichnete Beschluss über die Kündigung und über die Bevollmächtigung des Vorstandsvorsitzenden Udo Kirmse zum Ausspruch der Kündigung übergeben. Dies wird im Nachverfahren durch Zeugen belegt werden.“