Duisburg. . Das Kreisliga-A-Spiel zwischen Hamborn 90 und der dritten Mannschaft der Löwen fand nie statt und wurde mit 2:0 für die Gäste gewertet. Ob es dabei bleibt, muss die Verbandsspruchkammer entscheiden.

Hamborn 90 – Hamborn 07 III 0:2. So steht es offiziell in der Ergebnisliste der Fußball-Kreisliga A, Gruppe 2. Stattgefunden hat dieses Spiel zwischen den beiden Nord-Rivalen aber nie. Es wurde am ersten Spieltag der laufenden Saison vom Plan genommen und später durch den Kreis-Fußballausschuss (KFA) mit 2:0 für die Gäste gewertet. Der Einspruch, den die Neumühler gegen diese Entscheidung eingelegt haben, wird demnächst vor der Verbandsspruchkammer verhandelt.

Rückblende: Unmittelbar vor dem ersten Kreisliga-Spieltag sperrte der KFA zwei Plätze – jenen von Hamborn 90 und den des 1. FC Dersimspor. Beide Vereine hatten laut offizieller Zählung drei Termine zur Abnahme ihrer Platzanlagen versäumt, weswegen die jeweils ersten Saisonspiele nicht stattfinden konnten. Während die B-Liga-Partie zwischen Dersim und Gelb-Weiß Hamborn unabänderlich gewertet bleibt, weil die Gastgeber auf Rechtsmittel verzichteten, wollte Hamborn 90 das entsprechende Resultat so nicht hinnehmen. „Das kann man doch nicht auf sich sitzen lassen“, so der Vorsitzende Saban Sahintürk. Beim dritten Abnahmetermin habe sich sehr wohl jemand auf der Anlage befunden, die auch offen zugänglich gewesen sei. „Stimmt nicht“, gibt KFA-Mitglied Peter Dreier zurück, der die Abnahme vornehmen wollte. „Der Platz war verschlossen, es war niemand da.“ Die Entscheidung, das Spiel nachher gegen 90 zu werten, sei dann im Ausschuss einvernehmlich gefallen, so Dreier.

Ob diese Wertung so bestehen bleibt, hätte am vergangenen Mittwoch die Kreisspruchkammer klären sollen – tat sie aber nicht. „Wegen der besonderen Bedeutung der Sache“, so heißt es im Beschluss, wurde das Verfahren an die Verbandsspruchkammer weiter verwiesen. Der Vorsitzende der Kammer, Ulrich Pütz, erklärt: „So einen Fall hatten wir noch nicht – also auch nichts, worauf eine Entscheidung unsererseits hätte aufbauen können. Da es sich also um ein Grundsatzurteil handeln würde, wäre es sinnvoller, wenn es durch die Verbandsspruchkammer getroffen wird.“ Und das kann nun dauern, denn schließlich gilt es hier auch einiges abzuwägen. Das Rückspiel ist für den 9. März im Holtkamp angesetzt – nicht auszuschließen, dass das Hinspiel erst danach stattfindet.