Duisburg. . Drittligist MSV Duisburg sieht nach der Auswertung der Video-Aufnahmen der Partie gegen die Reserve von Borussia Dortmund keine Chance auf einen erfolgreichen Einspruch. Der BVB II stand in besagter Partie kurzzeitig mit 12 Spielern auf dem Feld.

Der MSV Duisburg verzichtet auf einen Protest. Nach Auswertung der Videoaufnahmen vom Drittliga-Spiel gegen Borussia Dortmund II (1:2) kamen die Meidericher am Mittwoch zum Schluss, dass ein Protest keine Erfolgschancen hätte. Borussia Dortmund spielte wenige Sekunden mit zwölf Mann, Schiedsrichter Marcel Unger aus Halle hatte dies nicht bemerkt.

Zwar steht zweifelsfrei fest, dass Borussia Dortmund für ein paar Sekunden mit zwölf Spielern auf dem Platz stand. Allerdings ergab das Videostudium, dass der zuvor ausgewechselte Jannik Bandowski keinen Zweikampf geführt hat. Laut Statuten liegt ein Regelverstoß des Schiedsrichters nur dann vor, wenn er mit hoher Wahrscheinlichkeit den Spielausgang beeinflusst hat. Da Bandowski offenbar nur auf dem Platz unterwegs war, ohne Einfluss auf das Spiel zu nehmen, dürfte ein Protest der Meidericher keine Erfolgsaussichten haben.

Schiedsrichter-Referent Klaus Löw vom Deutschen Fußball-Bund äußerte sich auf Anfrage von WAZ.de zwar nicht zu einem Eingriff Bandowskis ins Spielgeschehen, erklärte aber, er habe sich „die entsprechende Szene der Partie angesehen. Der eine Dortmunder Spieler war bereits auf dem Rasen, als der andere ihn verließ. Der MSV Duisburg muss bei einem Einspruch nun die entsprechende Frist einhalten.“

Einsprüche nur innerhalb von zwei Tagen möglich

Die Statuten der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB besagen: „Einsprüche gegen die Wertung von Bundesspielen müssen innerhalb von zwei Tagen nach Ablauf des Tages, an dem das Spiel stattgefunden hat, bei der DFB-Zentralverwaltung schriftlich eingelegt und in kurzer Form begründet werden.“ Bedeutet: Der MSV müsste dem DFB bis Donnerstag schriftlich erklären, warum er die Wertung der zweiten Saisonniederlage anfechten will.