Duisburg. . Am 20. April steht in Düsseldorf die Berufungsverhandlung an. Der MSV hatte die erste Instanz verloren und hofft nun auf eine Prozesswende.
Der Rechtsstreit zwischen dem MSV Duisburg und seinem ehemaligen Geschäftsführer Roland Kentsch geht in die nächste Runde. Für Freitag, 20. April, um 11 Uhr ist vor dem Düsseldorfer Amtsgericht das Berufungsverfahren nach dem erstinstanzlichen Urteil vom Frühjahr 2017 terminiert.
Der MSV fordert nach dem Lizenzentzug für die 2. Liga im Jahr 2013 Schadensersatz von Roland Kentsch. Darüber hinaus wollen die Zebras durchsetzen, dass die fristlose Kündigung des Geschäftsführers nach dem gescheiterten Lizenzierungsverfahren im Mai 2013 rechtmäßig war. Es geht um 125 000 Euro Gehaltsnachzahlung plus Zinsen. Das Geld will man gern sparen.
Verhandlung ohne Zeugen
Die Zebras, vertreten durch Anwalt Frank Nolte, erhoffen sich zudem Schadensersatz in einer Höhe von etwa 4,3 Millionen Euro. Die öffentliche Berufungsverhandlung im Saal A 114 ist auf einen Tag terminiert. Das Urteil wird dann – vermutlich zeitnah – bei einem weiteren Termin verkündet. Zeugen werden nicht gehört. Das Gericht wird sich lediglich die jeweilige Sicht der Anwälte auf die Ereignisse im Jahr 2013 und die juristischen Folgerungen daraus anhören.
In der ersten Instanz vor dem Landgericht Duisburg konnte der Zweitligist mit seinen Argumenten das Gericht in keinem Punkt überzeugen. Roland Kentsch ging am 14. April 2017 als klarer Sieger aus dem Verfahren hervor. Etwa 60 Seiten umfasste die Urteilsbegründung. Der MSV hofft nun auf eine neue Einschätzung des Sachverhalts beim „Rückspiel“ vor der nächsthöheren Instanz in Düsseldorf.