Duisburg. Schafft der MSV bis 2020 den Wiederaufstieg, müssen sie 25 000 Euro zahlen, so das Ergebnis des Rechtstreits zwischen den Duisburgern und Darmstadt.

Der Rechtsstreit zwischen dem SV Darmstadt 98 und dem MSV Duisburg ist beendet. Im Zusammenhang mit dem Wechsel von Trainer Kosta Runjaic zum MSV im Jahr 2012 hatten die Darmstädter einen zusätzlichen Ablöse-Bonus von den Zebras gefordert. Nun einigten sich die Parteien außergerichtlich: Der MSV muss zu einem Testspiel gegen Darmstadt anrücken, dessen Einnahmen den Hessen zustehen. Die Hauptsumme von 25 000 Euro muss der MSV aber nur zahlen, wenn er bis zur Saison 2019/20 den Wiederaufstieg in die 2. Liga schafft.

100 000 Euro plus Mehrwertsteuer hatte der MSV 2012 vertragsgemäß an die Darmstädter gezahlt. Für den Fall des Klassenerhalts in der Saison 2012/13 sah die Vereinbarung eine zusätzliche Zahlung an die Darmstädter von 25 000 Euro netto plus Einnahmen aus einem Testspiel vor.

Die klagenden Hessen hatten damit argumentiert, sportlich gesehen habe der MSV den Klassenerhalt geschafft. Daher gebe es keinen Grund, die zusätzliche Zahlung an den Verein zu verweigern. Der MSV berief sich dagegen auf die wirtschaftliche Position: Die Klausel mache nur Sinn, weil in einer höheren Klasse auch mehr Einnahmen zu erzielen seien. Eine Position, die die 3. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg zu teilen schien.

Die Parteien hatten sich im Juni vor Gericht getroffen und vereinbart, zunächst entsprechende Verhandlungen vor der Deutschen Fußball-Liga abzuwarten. Den Prozess beendete nun eine Einigung, die die Vereine gerichtlich protokollieren ließen. Die Einzelheiten des Testspiels, insbesondere den Termin, wollen Darmstadt und Duisburg noch klären. Die 25 000 Euro werden fällig, sobald der MSV irgendwann bis zur Saison 2019/20 wieder in der 2. Liga spielt.