Bottrop. Der Bottroper Sport- und Bäderbetrieb hat die neue NRW-Coronaschutzverordnung umgehend auf die lokalen Gegebenheiten angepasst. Der Überblick:

Die neue Coronaschutzverordnung bringt auch für den Sport in Bottrop neue Spielregeln mit. Zunächst gelten Vorgaben für die Inzidenzstufe 3 zwischen 50 und 100. Weil am Donnerstag der Wert in Bottrop erstmals wieder unter 50 lag, könnten am 3. Juli weitere Lockerungen winken. Die aktuellen Regelungen für Bottrop im Überblick:

• Die bisherige Differenzierung zwischen Sport im Freien und Sport auf Sportanlagen ist aufgehoben.

• Sport im Freien ist ohne Mindestabstand für beliebig viele Personen aus maximal zwei Haushalten möglich.

• Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre) dürfen im Freien in Gruppen von max. 25 Personen (zuzüglich zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen) ein Sportangebot nutzen. Auch Kontaktsport ist zulässig.

• Für Gruppen mit bis zu 25 Erwachsenen ist im Freien ausschließlich kontaktfreier Sport zulässig.

• Beim Sport im Freien besteht für Anleitungspersonen keine Testpflicht.

• Zwischen verschiedenen Gruppen auf einer Sportanlage ist dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten.

• Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen (inklusive Duschen und Umkleiden) ist unzulässig.

• Der Zutritt zu Sportanlagen für bis zu 100 Zuschauer (auch Eltern) ist nur zulässig, wenn ein Negativnachweis vorgelegt wird, die Rückverfolgbarkeit gewährleistet ist und die Mindestabstände eingehalten werden können.

• Sportvereine, die eine Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebs anstreben, sind angehalten, sich mit dem Sport- und Bäderbetrieb in Verbindung zu setzen.

• Möglich ist der ärztlich verordnete sowie unter ärztlicher Betreuung und Überwachung durchgeführte Rehabilitationssport. Es gilt der Mindestabstand. In geschlossenen Räumen ist ein Negativnachweis erforderlich. Vereine, die derartige Angebote machen wollen, sind angehalten, sich mit dem Sport- und Bäderbetrieb in Verbindung zu setzen.

• Immunisierte Personen (genesen oder geimpft) dürfen im Freien ohne Berücksichtigung der Personenzahl oder der Anzahl der Hausstände gemeinsam Sport ohne Mindestabstand treiben. Sofern eine Höchstzahl zulässiger Personen oder Hausstände festgesetzt ist, werden immunisierte Personen nicht eingerechnet. Sofern die Vorlage eines Negativnachweises erforderlich ist, sind immunisierte Personen von dieser Pflicht befreit.

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