Bochum. Zur Beendung der Fußballsaison der Amateure fehlt nur noch ein formeller Beschluss. Der Fußballkreis Bochum gibt daher eine Aufsteiger bekannt.

Lange wird es wohl nicht dauern, wenn im Juni beim außerordentlichen Verbandstag des Fußballverbandes Westfalen über den tatsächlichen Abbruch der Saison entschieden wird. Die Vertreter der Kreise haben bereits zugestimmt. Auch beim Fußballkreis Bochum sind die Verantwortlichen um Chef Klaus-Dieter Leiendecker und seinen Stellvertreter Bernhard Böning dafür. Absteiger wird es keine geben, dafür aber mehr Aufsteiger. Nun hat der Fußballkreis Bochum sie als Übersicht bekannt gegeben.

Diese Aufstiegssituation ergibt sich für die Senioren-Kreisligen, vorbehaltlich der Entscheidung am außerordentlichen Verbandstag Anfang Juni 2020:
Kreisliga A: KL A1 SC Union Bergen und KL A2 VfB Annen und TuS Stockum.
Kreisliga B: KL B1 DJK Adler Riemke II und SpVgg Gerthe 11; KL B2 DJK Teutonia Ehrenfeld und SV BW Weitmar 09; KL B3 SV Bommern 05 II und VfB Langendreerholz
Kreisliga C: KL C1 SV Altenbochum 01 und SV Teutonia Riemke; KL C2 Concordia Wiemelhausen III und FC Azadi; KL C3 DJK Ruhrtal Witten II und TuS Stockum II; KL C4 DJK Wattenscheid III und FSV Sevinghausen; KL C5 TuS Hattingen III und SG Linden-Dahlhausen II.

Die Faktoren zur Ermittlung der Aufsteiger

Die Aufsteiger wurden wie folgt ermittelt:
1. Die Vereine, die nach der aktuellen Tabelle auf dem ersten Tabellenplatz stehen, steigen in die nächsthöhere Spielklasse auf.
2. Sollten nach dem aktuellen Tabellenstand Mannschaften nicht die gleiche Anzahl an ausgetragenen Spiele haben, wird die Platzierung für einen möglichen Aufstiegsplatz durch eine Quotienten-Berechnung (es werden drei Nachkommastellen zu Grunde gelegt) ermittelt: - Punkte geteilt durch Anzahl der ausgetragenen Spiele.- Bei Quotienten-Gleichheit ist die Tordifferenz entscheidend. Sollte auch diese gleich sein, zählen die meist geschossenen Tore (dieses gilt nicht für Kreisliga, nur ab Bezirksliga aufwärts).
3. Sollte diese ermittelte Mannschaft nicht mit dem Tabellenersten der Hinrunde übereinstimmen, dann steigt auch zusätzlich der Tabellenerste der Hinrunde mit auf. Hinweis dazu: Bezüglich der Ermittlung der Tabellenersten der Hinrunde wird Ziffer 2 zugrunde gelegt.
4. Bei Verzicht oder Nichtzulassung eines Aufsteigers nimmt die nächstbeste, aufstiegsbereite und zugelassene Mannschaft (Kreisligen bis Tabellenplatz 2) der jeweiligen Staffeln (bei Frauen bis Tabellenplatz 4) deren Platz ein.

Vermehrter Abstieg in der nächsten Saison

„Wir gratulieren allen Aufsteigern und wünschen viel Glück in der neuen Saison und Umgebung“, heißt es in der von Leiendecker und Böning unterschriebenen Mitteilung des Fußballkreises. „Sollte ein Verein/eine Mannschaft den Aufstieg nicht annehmen wollen oder können, muss er dieses bitte dem Kreisvorstand schriftlich mitteilen. Alle Beteiligten die an dieser Aufstiegslösung mitgewirkt haben, haben sich viele Gedanken gemacht und versucht eine sportlich faire und gerechte Lösung zu präsentieren. Sollte dennoch der eine oder andere Verein nicht damit zufrieden sein, bitten wir um Verständnis.“

Es werde für die kommende Saison für die spielleitende Stelle eine besondere Herausforderung sein, einen allen Vereinen gerechten Spielplan durch die zusätzlichen Aufsteiger zu erstellen. Leiendecker: „Zumal niemand weiß, ob und wann die neue Saison 20/21 gestartet werden kann. Doch wie heißt es so schön: Wo Vorteile sind, sind auch Nachteile! Die Auf- und Abstiegsregelungen für die Saison 2020/21 werden so aufgebaut, dass nach der nächsten Saison möglichst wieder der alte Stand der Staffelgrößen der Kreisligen, ähnlich der Situation vor der Saison 2019/20, hergestellt sein wird.“

Das bedeutet, dass es dann wieder einen normalen Aufstieg in die nächst höheren Ligen geben wird, aber einen vermehrten Abstieg aus Ligen bis hin zur Kreisliga B. In diesem Zusammenhang weist der Fußballkreis darauf hin, dass alle Mannschaften, die in der kommenden Saison 2020/21 am Meisterschaftsspielbetrieb teilnehmen werden, bis zum 10. Juli 2020 im DFBnet-Vereinsmeldebogen gemeldet werden müssen.